Jörg Schmadtke. (Foto: GBK)

Angeklagter und Kläger im "Eierkopp"-Prozess

Jörg Schmadtke und die Sache mit den Eierköppen: Der Sportchef des 1. FC Köln hatte im Spiel gegen Werder Bremen den Schiedsrichter Guido Winkmann als “Eierkopp” bezeichnet. Nun bekam er Post vom Deutschen Fußball-Bund: Der 51-Jährige soll 6.000 Euro Strafe zahlen. Das sieht Schmadtke aber nicht ein. Kommt es jetzt zu einer mündlichen Verhandlung?

Köln – Jörg Schmadtke geht es ums Prinzip: Erstens, weil er, wie er schon nach dem Spiel in Bremen erklärt hatte, den Begriff “Eierkopp” nicht als Beleidigung ansieht. Zweitens, weil er sich vom Grundsatz her im Recht sieht. Nach den vielen Fehlentscheidungen der Schiedsrichter in den vergangenen Monaten sieht er es an der Zeit, sich zusammenzusetzen statt diejenigen zu bestrafen, die Kritik an den deutschen Referees äußern.

Wird Schmadtke zum Angeklagten und Kläger gleichzeitig?

Kein Wunder also, dass der FC-Sportchef die vom DFB ausgesprochene Strafe nicht hinnehmen will. “Die Post ist letzte Woche gekommen und ich habe dem DFB mitgeteilt, dass ich die Strafe nicht akzeptiere”, sagte Schmadtke. Das bedeutet, dass es im Normalfall nun zu einer mündlichen Verhandlung kommen dürfte. “Es sieht so aus”, bestätigte der FC-Geschäftsführer.

Damit hätte Schmadtke zumindest einen Teilerfolg erreicht. Denn dann hätte er die Möglichkeit, sein eigentliches Anliegen – die Diskussion um das Schiedsrichterwesen – in einem öffentlichen Verfahren in Frankfurt vor dem DFB darzulegen. Nachdem der Deutsche Fußball-Bund einen internen Runden Tisch abgelehnt hat, würde dieser Runde Tisch nun in einen Verhandlungssaal verlegt – mit Schmadtke gleichzeitig in der Rolle des Angeklagten und des Klägers. Ob das im Sinne des DFB wäre?


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