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"Feindliche Übernahmen" sollen verhindert werden

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Der Effzeh-Tross am Flughafen-Gelände in Köln.

Der 1. FC Köln lädt am Donnerstagabend zur Mitgliederversammlung in die Lanxess Arena (ab 19 Uhr im GBK-Liveblog). Neben der Präsentation der Geschäftszahlen durch Alexander Wehrle steht die Wahl des neuen Mitgliederrates im Vordergrund. Damit einher geht auch eine Satzungsänderung, die den Mitgliederrat in seiner Funktion noch einmal stärken soll.

Köln – Bisheriger Vorsitzender des Rates ist Stefan Müller-Römer. Der Anwalt stellt sich erneut zur Wahl. “Natürlich hoffe ich, dass ich wiedergewählt werde”, sagte der 47-Jährige dem GEISSBLOG.KOELN. Seine Wahl gilt als wahrscheinlich, zumal er einer der Vorkämpfer war, die zu Zeiten von Präsident Wolfgang Overath für eine stärkere Aufsichtsfunktion durch die Mitglieder gekämpft hatten.

Die Wahl des Mitgliederrates mutet dieses Jahr allerdings skurril an. Insgesamt könnte das Gremium 15 Mitglieder umfassen. Zur Wahl stellen sich aber nur 14 Mitglieder. “Es haben sich tatsächlich nicht mehr gemeldet”, sagte Müller-Römer. “Das ist sehr bedauerlich. Das muss man klar sagen. Das Gremium funktioniert allerdings auch mit den aktuell zwölf Mitgliedern sehr gut, die wir haben.”

Wichtige Funktion: Vorschlag des neuen Präsidiums

Alle 14 Kandidaten müssen sich einer Einzelwahl stellen, bei der eine einfache Mehrheit reichen würde, um in den Rat aufgenommen zu werden. In der Vergangenheit gab es aber bereits hohe Nein-Stimmen-Anteile. Auch dieses Jahr dürften die Mitglieder also wieder genau hinschauen, wer sie künftig vertreten soll. Wie wichtig das ist, machte Müller-Römer noch einmal deutlich.

“Die wichtigste Funktion ist ganz eindeutig, dass der Mitgliederrat alle drei Jahre den Vorschlag machen darf, welches Präsidium gewählt werden soll. Das ist das Kernrecht, und das überstrahlt alle anderen Nebenrechte des Mitgliederrates.” Dieses Recht wird schon in den kommenden Monaten nach der diesjährigen Mitgliederversammlung greifen. Denn schon im Herbst 2016 wird der 1. FC Köln einen neuen Vorstand wählen – auf Vorschlag des Mitgliederrates.

Weiterlesen: “Die Satzungsänderung wird das Vorschlagsrecht verschärfen”

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