Der Vorstand des 1. FC Köln. (Foto: MV)

Eiszeit am Geißbockheim: Zehn Fragen, zehn Antworten

Das Präsidium des 1. FC Köln verzichtet auf einen sechsstelligen Betrag, doch der Mitgliederrat ist empört. Was auf den ersten Blick verwirrend klingt, ist der vorläufige Höhepunkt eines Kleinkrieges, der hinter den Kulissen am Geißbockheim entbrannt ist. Über einen Streit, den es gar nicht geben müsste – und eigentlich auch nicht geben dürfte.

Köln – Es ist nicht überliefert, wie sich Werner Spinner, Toni Schumacher und Markus Ritterbach auf der einen sowie Stefan Müller-Römer und Dr. Carsten Wettich auf der anderen Seite am Montagabend begrüßten. Das Präsidium und die Vorsitzenden des Mitgliederrates hatten sich zum Treffen des Gemeinsamen Ausschusses verabredet. Es dürfte frostig zugegangen sein. Zwischen beiden Parteien herrscht Eiszeit.

1. Was ist passiert?

Spinner, Schumacher und Ritterbach hatten am Sonntagabend überraschend bekannt gegeben, in der laufenden Saison auf eine Vorstandsvergütung zu verzichten, obwohl diese eigentlich am Montag hätte beschlossen und am 26. September im Rahmen der Mitgliederversammlung vorgestellt werden sollen.

Der Effzeh-Gottesdienst im Kölner Dom. (Foto: GBK)
Das Präsidium und Alex Wehrle beim Effzeh-Gottesdienst im Kölner Dom. (Foto: GBK)

2. Was haben die Mitglieder bereits beschlossen?

Eigentlich ist alles ganz einfach. Die neue Satzung des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. sieht vor, dass “der Mitgliederrat mit Zustimmung des Gemeinsamen Ausschusses für die Mitglieder des Vorstands eine angemessene Vergütung festsetzen kann”. Das Präsidium ist kein Ehrenamt mehr – diese Entscheidung hatten die FC-Mitglieder im November 2014 mit überwältigender Mehrheit getroffen (89,4 Prozent). So weit, so klar.

3. Wer entscheidet über die Höhe der Vergütung?

Der Mitgliederrat legt die Höhe der Vergütung fest, schlägt sie dem Gemeinsamen Ausschuss vor, dieser muss sie absegnen. Der Vorstand, eigentlich Teil des Gemeinsamen Ausschusses, hat in dieser Sache kein Stimmrecht.

4. Wie wird eine angemessene Vergütung festgesetzt?

Da der Effzeh ein “eingetragener Verein” und damit gemeinnützig ist, darf laut Satzung “keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden”. Was unverhältnismäßig ist, entscheiden nicht die Gremien des Effzeh, sondern das Finanzamt Köln.

Stefan Müller-Römer.
Stefan Müller-Römer. (Foto: GBK)

Deswegen hat der 1. FC Köln beim Finanzamt angefragt. Dies geschah mittels einer “verbindlichen Auskunft”. Der Antrag zu dieser Auskunft umfasste viele Seiten und musste einen konkreten Vorschlag enthalten, wie hoch die Vorstandsvergütung ausfallen sollte.

Hier beginnen die Probleme: Der Mitgliederrat wollte diesen konkreten Vorschlag nach GBK-Informationen bei 200.000 Euro deckeln, der Vorstand die Summe von 450.000 Euro einreichen. Letzteres geschah.

5. Wie setzen sich diese Summen zusammen?

Zunächst einmal: Ob 200.000 oder 450.000 Euro – dies wäre die Gesamtsumme für alle drei Vorstandsmitglieder zusammen. Sie würde aufgeschlüsselt werden, sodass im Falle einer 200.000-Euro-Vergütung Präsident Werner Spinner beispielsweise 80.000 Euro und seine beiden Vize-Präsidenten Toni Schumacher und Markus Ritterbach je 60.000 Euro jährlich erhalten würden.

Das Finanzamt hatte aber nicht nur gefordert, eine konkrete Summe genannt zu bekommen. Das Urteil, das die Behörde fällte, sollte auf mehreren Kriterien beruhen: das Wirtschaftsvolumen des 1. FC Köln, die Bedeutung des Vorstands im Gesamtverein und das Profil des amtierenden Präsidiums. Auf Basis dieser Informationen genehmigte das Finanzamt eine jährliche Vergütung von 450.000 Euro.

Weiterlesen: Kommt es nächstes Jahr zum großen Knall?

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