Die richtungsweise Frage wird sein, ob der Effzeh noch vor der Sommerpause mit einer Entscheidung des Rates wird rechnen können oder ob es sich in den Herbst 2017 hinziehen wird. Bis dahin werden sich dann auch die Grünen und die Umweltschützer organisiert haben. Denn letztere drohen längst damit zu klagen.
Hätte eine Klage aufschiebende Wirkung?
Eine Klage am Verwaltungsgericht, die sich nicht gegen den Effzeh, sondern gegen die Stadt Köln richten würde, könnte aufschiebende Wirkung haben. Heißt: Eine von der Stadt erteilte Baugenehmigung könnte von einem Gericht außer Kraft gesetzt werden, ehe der Effzeh aktiv werden könnte. Oder die Stadt würde die Baugenehmigung selbst zurückziehen und erst dann erteilen, wenn ein Gericht die Klagen abgewiesen hat.
Allerdings könnte eine erteilte Baugenehmigung auch im Falle von Klagen weiter Bestand haben, sodass der 1. FC Köln trotz einer rechtlichen Hängepartie mit den Baumaßnahmen beginnen könnte. Dies wiederum würde aber Fakten schaffen, die zu noch mehr Konfliktpotential führen könnten. Deswegen sprach FC-Mediendirektor Tobias Kaufmann nach der Entscheidung von einem “positiven Schritt”. Es gebe “aber noch keinen Anlass das Thema abzuhaken”. Auch im Jahr 2017 wird also weiter um den Geißbockheim-Ausbau gerungen werden.
Das könnte Euch auch interessieren:
- TRANSERS: Mladenovic spricht mit Beratern bei Schmadtke vor
- TRAINING: Belastungsprobe bestanden – Sörensen mit blutiger Nase
- RISA: Das sagt Stöger über das norwegische Talent
- SPIELPLAN: Die DFL terminiert die Spieltage 21 bis 28
- WINTER: Der Effzeh testet gegen den VfB Stuttgart
Hier kannst du über den 1. FC Köln diskutieren und dich mit anderen Usern austauschen. Bitte beachte dabei die Spielregeln in unserer Netiquette! Du findest sie hier und kannst sie jederzeit nachlesen. Viel Spaß!