Jörg Schmadkte. (Foto: imago/nordphoto)

Millionenklausel: Wie teuer war der Schmadtke-Abschied?

Jörg Schmadtke ist seit zehn Tagen nicht mehr Geschäftsführer des 1. FC Köln. Doch die Umstände werden für die Geissböcke wohl noch nachklingen. Weil man sich einvernehmlich getrennt hatte, muss der Effzeh eine Millionenabfindung an den 53-Jährigen zahlen.

Köln – Sein Vertrag wurde erst im Mai bis 2023 verlängert. Einige FC-Fans befürchteten, der FC müsse Schmadtke auszahlen und das Gehalt bis zum Vertragsende übernehmen. Das, so viel war bereits bei der Trennung klar, würde nicht passieren. Denn der Kontrakt beinhaltete eine fixe Abfindungsregelung.

Teures Gentlemen’s Agreement

Nun sickerte offenbar durch, wie diese genau ausgestaltet war. Der “Express” berichtet, dass sich die Abfindung auf 1,5 Jahresgehälter beläuft. Schmadtke soll demnach bei einem Jahresgehalt von rund 2,2 Millionen Euro nun insgesamt 3,3 Millionen Euro als Abfindung kassieren.

Dass überhaupt eine Abfindung fällig wurde, war offenbar einem “Gentlemen’s Agreement” geschuldet. Obwohl der 1. FC Köln nicht müde wird zu betonen, dass die Trennung eine Entscheidung Schmadtkes war, fiel der Begriff “Rücktritt” nie. Denn wie auch aus der Pressemitteilung der Geissböcke hervorging, hatte man sich auf den Terminus “in beiderseitigem Einvernehmen” geeinigt. Also keine einseitige Trennung, sondern eine Vertragsauflösung, die eben jene Abfindung vorsah.

Keine Rückzahlung nach Sommer 2018

Warum es zu dieser millionenschweren Konzessionsentscheidung kam, ist offen. Das Präsidium um Werner Spinner hält sich bezüglich der genauen Gründe der Trennung bekanntlich zurück. Doch der Vorstand soll dem Bericht zufolge ein weiteres Zugeständnis eingegangen sein. Dem Arbeitsvertrag nach hätte diese Abfindung für die restliche Vertragslaufzeit bis 2023 gegolten. Sollte Schmadtke in diesem Zeitraum eine neue Beschäftigung annehmen, hätte der Ex-Sportchef die Abfindung anteilig zurückzahlen müssen. Doch das Präsidium gestand Schmadtke zu, diese Regelung bis Ende Juni 2018 zu beschränken. Danach kann der Manager bei einem anderen Klub anheuern, ohne die Abfindung zurückzahlen zu müssen.

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