Die Fans des 1. FC Köln mit einer Pyro-Show gegen Belgrad. (Foto: Neil Baynes)

UEFA reduziert Belgrad-Strafe: Kein Fan-Ausschluss

Die UEFA hat die Strafe für den 1. FC Köln wegen der Vorkommnisse in Belgrad deutlich reduziert. Das gab der Klub am Mittwochnachmittag bekannt. Der Effzeh hatte in Teilen Berufung eingelegt – und das mit Erfolg.

Köln – Es geht um die Partie in Belgrad, bei der einige FC-Anhänger Pyrotechnik gezündet hatten. Zudem landete eine Leuchtrakete unmittelbar neben den Spielern und Einlaufkindern, auch benachbarte Zuschauerblöcke wurden beschossen. Daraufhin wurde der Effzeh mit einer saftigen Geldstrafe und einem Fan-Ausschluss belegt.

Fan-Ausschluss zurückgenommen

Am Mittwoch bestätigte der 1. FC Köln nun, dass der Verein erfolgreich Berufung gegen Teile der UEFA-Strafe wegen der Vorfälle beim Spiel in Belgrad im Dezember eingelegt hat. Der Verein teilte mit: “Der UEFA Appeals Body nahm mit seiner Entscheidung den ursprünglich verhängten Fan-Ausschluss für das nächste Auswärtsspiel des FC im europäischen Wettbewerb zurück. Zudem verringert sich die zu zahlende Geldstrafe für den 1. FC Köln um 27.500 Euro. Aufgrund des massiven und gefährlichen Einsatzes von Pyrotechnik im Stadion von Belgrad muss der 1. FC Köln nun 40.000 Euro zahlen.

Auch FC-Präsident Werner Spinner bezog Stellung: „Uns war es sehr wichtig, nicht wegen des inakzeptablen Fehlverhaltens einer kleinen Minderheit europaweit mit dem Makel dazustehen, dass der FC ein Club ist, der seine Fans nicht mitbringen darf. Diese kollektive Bestrafung und auch dieses Image haben unsere treuen Fans nicht verdient. Wir sind deshalb sehr froh, dass die UEFA unseren Argumenten gefolgt ist und die hervorragende Arbeit unserer Zuständigen sich gelohnt hat.“

Erfolg und ein Lohn für unsere Hartnäckigkeit

Wie der Verein mitteilte, hatte die UEFA ursprünglich den Einsatz von Pyrotechnik im Gästeblock in Belgrad am 7. Dezember 2017 als Verstoß gegen die Bewährungsauflagen gewertet, die nach den Vorfällen beim Spiel in London im September von der UEFA festgelegt worden waren. Der UEFA Appeals Body folgte jedoch nun der Auffassung des Effzeh, dass der Widerruf der Bewährung nicht gerechtfertigt war. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle sagte dazu: „Die Entscheidung des Appeals Body ist ein großer Erfolg und ein Lohn für unsere Hartnäckigkeit. Ein Dankeschön und ein Kompliment gebührt unseren Juristen.“

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