Eine Frage der Vergütung: Antrag mit “Trippel-Klausel”?

Der 1. FC Köln bereitet sich auf die Mitgliederversammlung am 10. Oktober 2018 in der Lanxess Arena vor. Nun ist auch klar, über welche Anträge auf Satzungsänderung die Mitglieder befinden müssen. Darunter findet sich ein Antrag, der die Gremienarbeit in Zukunft erschweren könnte.

Köln – “Mitglied eines Kontroll- und/oder Vertretungsorgans des Vereins kann nicht sein, wer eine vergütete Tätigkeit für den Verein oder ein Beteiligungsunternehmen ausübt.” So heißt es im Satzungsänderungsantrag, den Patrick Appe eingereicht hat und über den am 10. Oktober befunden werden muss. Der Antrag, so begründet Appe, solle verhindern, dass “unlösbare Interessenskonflikte” entstünden zwischen dem Betroffenen, der eine Kontrollfunktion auszuüben hätte, und dem Verein.

Ein Mitglied des Mitgliederrates hat den Antrag besonders zur Kenntnis genommen: Michael Trippel, Stadionsprecher der Geissböcke und Moderator diverser FC-Events im Laufe einer Saison. Der 64-Jährige wird in einigen FC-Kreisen kritisch beäugt, insbesondere seine Arbeit im Mitgliederrat. Dem Vernehmen nach soll der Antrag auf Satzungsänderung vor allem bei Mitgliedern auf Zuspruch stoßen, die verhindern wollen, dass Trippel künftig weiter als Mitgliederrat arbeiten kann.

Auch viele Helfer im Nachwuchs betroffen

Trippel selbst nimmt den Antrag gelassen. “Wenn die Mehrheit der Mitglieder so entscheiden sollte, werde ich das natürlich akzeptieren. Aus meiner Warte muss man das aber nicht so eng sehen, wenn man nicht existentiell vom Verein abhängig ist”, sagte Trippel dem GEISSBLOG.KOELN. Der 64-Jährige arbeitet seit über drei Jahrzehnten für Pharmaunternehmen und nebenberuflich seit nun 20 Jahren als Stadionsprecher der Geissböcke.

Der Antrag könnte neben Trippel allerdings auch anderen FC-Mitgliedern den Zugang zur Gremienarbeit verunmöglichen. Viele FC-Mitarbeiter im Nachwuchs, ob Fahrer, Betreuer oder weitere Helfer im Betrieb der U-Mannschaften, sind als geringfügig Beschäftigten beim FC angestellt. Auch sie wären von dem Antrag betroffen und würden von künftigen Wahlen ausgeschlossen.

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