Armin Veh. (Foto: GBK)

Nach Konflikt mit dem Gremium: Veh trifft den Mitgliederrat

Der Mitgliederrat und FC-Geschäftsführer Armin Veh haben sich am Montagabend zu einem offenen Austausch getroffen. Das teilte der Verein am Dienstagnachmittag mit. Grund für das Gespräch waren Vehs drastische Aussagen in Richtung des Mitgliederrats, die in der vergangenen Woche für viel Aufsehen gesorgt hatten.

Köln – Eigentlich wurde Armin Veh nach dem 2:1-Sieg über Ingolstadt von Medienvertretern zu der Ernennung von Jörg Jakobs in den Aufsichtsrat der KGaA des 1. FC Köln befragt. Zunächst fand Veh lobende Worte für die Personalie, schaltete dann aber auf Angriff und nagelte gegen den Mitgliederrat. Ein Gremium von „Vollamateuren“, insbesondere Stefan Müller-Römer sei „unerträglich“ und gehöre einer Gruppe an, die „den Verein übernehmen“ wolle.

Mit- statt übereinander reden

Es waren drastische Worte nur zwei Tage, nachdem Alexander Wehrle im Express noch einen sachlichen Umgangston auf allen Seiten eingefordert hatte (der GBK berichtete). Kurz vor der anstehenden Mitgliederversammlung waren die Emotionen bei Veh hochgekocht. Am Montagabend kam es nun zu einem Treffen zwischen dem FC-Geschäftsführer und dem Mitgliederrat – und offenbar zu einem klärenden Gespräch.

Wie der FC mitteilte, wurde bei dem Treffen vereinbart, “künftig mit- statt übereinander” reden zu wollen. Zudem will der Mitgliederrat Armin Veh deshalb “häufiger zu seinen Sitzungen einladen”. Weiterhin stimmten Veh und der Mitgliederrat darüber überein, “dass einige Formulierungen Vehs über Vertreter des Mitgliederrats in der Form nicht in Ordnung waren.” Veh habe das “starke ehrenamtliche Engagement des Mitgliederrats nicht schlechtreden” wollen. Dennoch seien sich beide Parteien darüber einig, dass es “inhaltlich zu einigen Themen konträre Ansichten” gebe.

Nicht ins operative Tagesgeschäft eingreifen

Der Verein teilte zudem mit, dass der Mitgliederrat “keinesfalls ins operative Tagesgeschäft des Profibereichs eingreifen und auch nicht z.B. Spielerverträge im Mitgliederrat einsehen” wollte. Vielmehr würde es ausreichen, “wenn die beiden Vertreter des Mitgliederrats im Gemeinsamen Ausschuss Einsicht haben und die von ihnen erbetenen Informationen vor der Beschlussfassung erhalten.”

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