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Wehrle: “Staat greift in das Wettbewerbsgeschehen ein”

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Alexander Wehrle. (Foto: GBK)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Rechtsstreit um Polizeikosten im Rahmen von Fußballspielen zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen verwiesen. Es ging um die Frage, ob zusätzliche Polizeikosten für Hochsicherheitsspiele künftig auch durch die beteiligten Fußballvereine getragen werden müssten. Prinzipiell erklärte das Gericht dies als rechtmäßig. FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle hingegen ist anderer Auffassung, so auch die Deutsche Fußball Liga (DFL). 

Köln – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Freitag, dass Fußballvereine an den Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochsicherheitsspielen beteiligt werden können. Im ursprünglichen Streitfall zwischen der Hansestadt Bremen und der DFL wurde allerdings zurück an das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bremen verwiesen, da laut dem vorsitzenden Richter Wolfgang Bier noch Detailfragen zu klären seien.

Gebühr für besonderen Polizeiaufwand darf erhoben werden

Die Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheides steht allerdings noch nicht ganz fest. Es müsse unter anderem geklärt werden, wie die Kosten für “polizeiliche Maßnahmen gegen einzelne Störer” herausgerechnet werden könnten, da ansonsten die “Gefahr der Doppelabrechnung” bestünde, sagte Bier. Dennoch bestätigte das OVG: “Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden.”

Es geht um das Verursacherprinzip

Zu dem noch nicht rechtskräftigen Urteil, das in Zukunft auch den 1. FC Köln betreffen würde, äußerte sich am Freitag Geschäftsführer Alexander Wehrle: “Ich teile die Auffassung der DFL, dass die Einsätze der Polizeikräfte in erster Linie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dienen sollte und somit im Interesse der Allgemeinheit liegen. Das betrifft nicht nur den Fußball, sondern auch andere Großveranstaltung wie das Oktoberfest oder hier den Karneval. Deshalb finde ich das ehrlich gesagt ein bisschen befremdlich und bin überrascht.”

In Wehrles Augen und auch jenen der DFL gehe es auch um die Wahrung der Chancengleichheit der Vereine, je nach dem, um welches Bundesland es gehe. “Es geht erstmal um das Verursacherprinzip: Wer verursacht denn diese Kosten? Wenn man sich das genau überlegt, greift der Staat in das Wettbewerbsgeschehen der Bundesliga ein. Wir haben in NRW viele Vereine und damit auch viele Hochsicherheitsspiele. Wir würden bei einem möglichen Aufstieg nächstes Jahr bis zu fünf Hochsicherheitsspiele haben, was uns umgerechnet bis zu zwei Million Euro kosten würde. Es gibt andere Bundesligisten, die haben keine Derbys und auch keine Hochsicherheitsspiele.” Die Kosten seien zudem davon abhängig, welche Strategie der Innenminister eines jeweiligen Bundeslandes fahren würde. Mit der Anzahl an Polizeieinsätzen pro Spiel würden gleichzeitig die Kosten für die Vereine steigen. “Es gibt so viele Unwägbarkeiten, die es noch zu klären gibt. Von daher bin ich gespannt, wie es weitergeht”, sagte der FC-Geschäftsführer.

Über eine Million Euro für Sicherheitskräfte im Stadion

Laut Wehrles Angaben geben die Geissböcke jedes Jahr über eine Million Euro für die Sicherheitskräfte im Stadion aus. “Außerhalb des Stadions, das ist noch immer unsere Meinung, ist der Staat zuständig. Wenn wir dafür zukünftig auch die Kosten übernehmen sollten, ist es schwierig, innerhalb einer Gesellschaft dafür einzustehen, weil das Verursacherprinzip dann noch einmal genauer definiert werden muss.” Sollte es am Ende zu diesen Regularien kommen, müssten die Vereine die fälligen Kosten in ihre Basisplanungen mit einfließen lassen. “Die Planbarkeit ist in dieser Thematik jedoch äußert schwierig”, sagte Wehrle.

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