Pyrotechnik im Kölner Gästeblock in Magdeburg. (Foto: imago images/ZUMA)

FC kommt glimpflich davon – folgt eine große Strafe?

Der 1. FC Köln ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.900 Euro belegt worden. Die Geissböcke müssen für Fan-Vergehen in vier Zweitliga-Spielen zahlen. Darüber hinaus könnte eine deutlich höhere Strafe jedoch noch folgen. Denn das Urteil zu den Vorfällen in Magdeburg steht noch aus.

Köln/Frankfurt – Wie der DFB bereits am Dienstag bekannt gab, hatte der DFB-Kontrollausschuss im Falle der Kölner vier Spiele unter die Lupe genommen, was schließlich zu einer Geldstrafe für unsportliches Verhalten der Anhänger in Höhe von 11.900 Euro führte. Dabei ging es um die Spiele beim FC Ingolstadt 04 am 3. März 2019, bei dem insgesamt sieben pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden. Darüber hinaus zündeten Kölner Zuschauer vor Beginn der Partie beim 1. FC Heidenheim am 7. April 2019 mindestens zwölf Bengalische Feuer. Zu Beginn des Spiels beim MSV Duisburg am 10. April 2019 waren ebenfalls Bengalische Feuer zu sehen. Und dann lief noch ein Kölner Zuschauer in der 66. Minute des Spiels gegen den SV Darmstadt 98 am 26. April 2019 auf das Spielfeld.

Der FC hat dem Urteil bereits zugestimmt, wartet nun aber gespannt auf die wohl höchste Strafe, die noch folgen wird. Am 34. Spieltag hatte es nebst abgefeuerten Leuchtraketen vor Spielbeginn auch Pyrotechnik sowie eine Auseinandersetzung mit Magdeburger Fans während der zweiten Halbzeit gegeben. Dabei waren beidseitig pyrotechnische Gegenstände in die jeweils anderen Fanlager abgefeuert worden.

Frankfurt muss 68.000 Euro zahlen

Dass diese Strafe deutlich empfindlicher ausfallen könnte, zeigt das Beispiel Eintracht Frankfurt. Deren Partie gegen Mainz 05 war gegen einer Vielzahl an Pyrotechnik sechs Minuten später angepfiffen worden. Die Eintracht wurde dafür nun zu 68.000 Euro verdonnert. Weil die Partie der Geissböcke in Magdeburg durch den Vorfall ebenfalls mehrere Minuten unterbrochen werden musste, dürften die 11.900 Euro Strafe zum jetzigen Zeitpunkt noch die geringere Strafe bleiben. Ein Strafantrag ist zwar noch nicht bekannt. Doch im Laufe der Sommerpause dürfte sich der DFB auch mit diesem Vorfall befassen, wenngleich Strafen in der Zweiten Liga weniger hoch ausfallen als in der Bundesliga, da der Strafenkatalog des DFB generell niedrige Strafen im Unterhaus vorsieht.

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