Der Böllerwerfer aus dem Derby des 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach hat ein dreijähriges Stadionverbot erhalten. Die Stadionverbotskommission griff hart durch und bestätigte das nach dem Gladbach-Spiel kurzfristig ausgesprochene Stadionverbot gegen Marcel S. Der Täter hat Verbindungen zur rechten Szene. Der FC will untersuchen, wie er bislang an Karten kam.
Köln – Das bundesweite Stadionverbot für Marcel S. bedeutet, dass der Täter in den kommenden Jahren keine Fußballspiele mehr in Deutschland besuchen darf. Dies ist die Folge seines Böllerwurfs auf Ordner und Fotografen kurz vor Ende der Partie zwischen dem FC und den Fohlen am 14. September, durch den 17 Menschen verletzt wurden und ein Sachschaden in fünfstelliger Höhe entstanden war.
Während die polizeilichen Ermittlungen noch andauern und über straf- sowie zivilrechtliche Folgen bislang nichts bekannt ist, zeigt der Hintergrund des Böllerwerfers, wer sich hinter der Tat verbirgt. Marcel S. weist offen Verbindungen zur rechten Szene auf, hat sich auf Facebook bereits ausländerfeindlich geäußert und mehrere rechtsextreme Seiten geliked, unter anderem Plattformen gegen Ausländer, den Islam und für die AfD sowie den österreichischen Politiker Heinz-Christian Strache, der in Folge der sogenannten Ibiza-Affäre als Vizekanzler und FPÖ-Obmann hatte zurücktreten müssen. Darüber hinaus steht Marcel S. in Verbindung zum “Begleitschutz Köln e.V.”, einem vorgeblichen Hilfsverein, dessen Medienstelle vom ehemaligen AfD-Politiker Rolf Hubrich betreut wird und der sich 2018 mit dem rechten Mob aus Chemnitz solidarisiert hatte.
Der 1. FC Köln untersucht weiter, wie Marcel S. in der Vergangenheit an Karten kommen konnte, da er weder Vereinsmitglied noch Dauerkarteninhaber ist. Für das Derby gegen Mönchengladbach hatte sich der Täter ein Ticket über andere Kanäle organisieren müssen. Der FC sucht nach GBK-Informationen nun nach Möglichkeiten, mehr über die Hintergründe des Böllerwerfers herauszufinden. Auch, weil die potentiellen Begleitungen von Marcel S. als Mitwisser gegebenenfalls ebenfalls belangt und mit Stadionverboten belegt werden könnten.
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