Der Vorstand des 1. FC Köln will auf der Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung vorschlagen und den Aufsichtsrat der Lizenzspielerabteilung auflösen. Bereits vor zwei Jahren veränderte der neue Vorstand die Zusammensetzung des Kontrollgremiums der KGaA. Nun soll diese Instanz ganz wegfallen. Dies hat auch Auswirkungen auf den Gemeinsamen Ausschuss.
Köln – Bislang besteht der Gemeinsame Ausschuss laut Satzung aus dem dreiköpfigen Vorstand, den beiden Vorsitzenden des Mitgliederrats sowie den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Beirats. Dies soll sich ab der nächsten Mitgliederversammlung ändern. Carsten Wettich bestätigte am Mittwochabend auf einem virtuellen Mitgliederstammtisch, dass der Vorstand den Aufsichtsrat der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA auflösen will.
Aufsichtsrat bleibt nur auf dem Papier bestehen
„Wir haben eine zeitgemäße Struktur, die wir aber noch straffen wollen”, erklärte der interimistische Vizepräsident. “Wir wollen vorschlagen, dass der Vorstand künftig gleichzeitig der Aufsichtsrat ist und somit dieser Posten im Gemeinsamen Ausschuss entfällt.” In der Vergangenheit bestand der Aufsichtsrat der KGaA nicht aus dem Vorstand. Erst 2019 änderte das neue Präsidium diese Besetzung, machte sich selbst zu Aufsichtsräten und ernannte lediglich Jörn Stobbe als Vorsitzenden, der wiederum in den Gemeinsamen Ausschuss rückte.
Künftig sollen der Vorstand des Vereins gleichzeitig der Aufsichtsrat der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA sein und die Geschäftsführung des Lizenzspielbetriebs (Profis bis zur U17) kontrollieren. Das Gremium würde zwar auf dem Papier nicht verschwinden, faktisch aber aufgelöst werden, da der von den Mitgliedern gewählte Vorstand beide Funktionen in Personalunion übernehmen würde. Ob Jörn Stobbe in den Beirat rücken würde, wurde nicht bekannt.
Vorstand wird Gemeinsamen Ausschuss dominieren
Der Vorstand will damit wohl unterstreichen, dass der mitgliedergeführte Verein als alleiniger Gesellschafter der KGaA keinen anderen Aufsichtsrat benötigt als den Vorstand selbst. Ob der Gemeinsame Ausschuss dann auf sechs Personen reduziert wird, wurde nicht bestätigt. Dann jedoch müsste ein Mitglied des Gremium mit einer Zusatzstimme ausgestattet werden, da bei sechs Gremiumsmitgliedern andernfalls Stimmengleichheit und eine Pattsituation entstehen könnte. Diese Stichstimme dürfte dann wohl dem Vereinspräsidenten zufallen. Faktisch wäre so der Vorstand, sofern einig in der Sache, das bestimmende Gremium im Gemeinsamen Ausschuss und könnte alle Entscheidungen auch gegen den Willen des Mitgliederrates und Beirates durchsetzen.
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