So viele Ja-/Nein-Stimmen in Prozent bekamen die zwölf neuen Mitgliederräte 2018. (Foto: Ligafoto)

Nach der MV ist vor der MV: Stichtag 31. Juli für den Mitgliederrat

Der 1. FC Köln erlebt im Jahr 2021 etwas Außergewöhnliches: Innerhalb weniger Monate werden die Geißböcke zu gleich zwei Mitgliederversammlungen zusammenkommen. Am 17. Juni wird die 2020er-MV nachgeholt. Im Herbst soll dann die reguläre 2021er-MV stattfinden. Beide Versammlungen hängen eng zusammen und sind direkt mit der MV im nächsten Jahr verbunden. Im Mittelpunkt: die Besetzung des Vorstands und des Mitgliederrates.

Köln – Wenn der 1. FC Köln am 17. Juni zur Mitgliederversammlung ruft, stehen drei Abstimmungen im Mittelpunkt des Interesses. Erstens die Entlastung des in die Kritik geratenen Präsidiums, zweitens die Wahl von Interims-Vorstand Carsten Wettich zum Vizepräsidenten, drittens der Antrag auf Satzungsänderung, dass künftige Mitgliederversammlungen (und damit bereits jene im Herbst) hybrid stattfinden müssen und damit nicht nur dann, wenn es Vorstand und Mitgliederrat für angebracht halten.

Der amtierende Mitgliederrat muss sich stellen

Diese Mitgliederversammlung im Juni wird also die Schatten vorauswerfen auf die beiden folgenden. Insbesondere, weil auf der MV im Herbst der Mitgliederrat neu gewählt werden wird. Dieses dann neu zusammengestellte Gremium wird nur wenige Monate später das Recht haben, einen neuen Vorstand vorzuschlagen, der auf der MV 2022 gewählt werden soll. Sollten der amtierende Vorstand und Carsten Wettich am 17. Juni schlechte Ergebnisse erzielen oder gar die Entlastung bzw. die Wahl von den Mitgliedern abgelehnt werden, wäre dies ein Fingerzeig für die Mitgliederrats-Wahlen im Herbst. Schließlich hatte der amtierende Mitgliederrat den aktuellen Vorstand ausgewählt.

Frist für Mitgliederrats-Kandidaten endet am 31. Juli

Nach der Mitgliederversammlung ist also vor der Mitgliederversammlung: Und die Zeit ist knapp. Nur sechs Wochen nach der MV am 17. Juni endet bereits die Bewerbungsfrist für alle Kandidaten, die sich für den Mitgliederrat zur Wahl stellen wollen. Die FC-Satzung sieht für eine ordentliche Mitgliederversammlung den 31. Juli als Stichtag für die Einreichung von Bewerbungen vor. Diese Wahlvorschläge benötigen bekanntlich die Unterstützung von mindestens 100 FC-Mitgliedern. Der aktuelle Mitgliederrat besteht aus 12 Mitgliedern, wobei Wettich sein Amt aufgrund der Vorstandsarbeit ruhen lässt. Insgesamt können sich 15 Mitglieder in das Gremium wählen lassen. Dafür bedarf es aber eines positiven Verhältnisses aus Ja/Nein-Stimmen. 2018 erfüllten nur 12 Kandidaten dieses Kriterium.

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