Polizei und Staatsanwaltschaft Köln haben sich am Mittwochnachmittag zu den Razzien geäußert, die am frühen Morgen in Köln und im Umland durchgeführt worden waren. Dabei wurden insgesamt 16 Gewalttäter festgenommen, die eindeutig mit den Krawallen im Conference-League-Spiel bei OGC Nizza in Verbindung gebracht werden konnten. Gegen fünf Personen wurden Haftbefehle erlassen – ihnen drohen bis zu zehn Jahren Haft.
Es war ein eindeutiges Bild, was die Polizei am Mittwochnachmittag im Präsidium in Köln-Kalk präsentierten. Auf einem Tisch ausgebreitet zeigten die Ermittler mehrere Fundstücke, die bei den Razzien am Mittwochmorgen sichergestellt worden waren. Darunter: Sturmhaube, Taser, Schlagstock und eine über 40 Zentimeter lange Machete.
Polizeipräsident Falk Schnabel, Kriminaldirektor Michael Esser und Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn saßen derweil auf dem Podium und erklärten, wie es zu den Hausdurchsuchungen und Festnahmen gekommen war. Knapp 400 Polizeikräfte waren am frühen Morgen zu einer konzertierten Aktion aufgebrochen, um zeitgleich in 16 Häuser in Köln und Umgebung einzudringen, die überführten Gewalttäter festzunehmen und Beweise sicher zu stellen.
Von den identifizierten Männern, zwischen 22 und 43 Jahre alt und deutscher Staatsangehörigkeit, waren drei bereits in der Vergangenheit als Gewalttäter auffällig geworden. Alle 16 waren den Behörden zudem bekannt durch frühere Vorfälle im Rahmen von Sportveranstaltungen. Gegen fünf Personen wurden Haftbefehle erlassen, sie wurden noch am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt. Gegen zwei weitere wurden kurzfristig Betretungsverbote für das RheinEnergieStadion erwirkt. Dies wird für die weiteren neun ebenfalls noch geprüft.
Polizeipräsident Schnabel bestätigte, dass dem 1. FC Köln am Mittwochmorgen nach den Einsätzen die Namen der Männer mitgeteilt wurde. Dies sei erst im Nachhinein erfolgt, weil es sich bis dahin um eine verdeckte Ermittlung gehandelt habe. Zuvor hatten drei Wochen lang über zwei Dutzend szenekundige Beamte und weitere Ermittler die Videos, Fotos und Hinweise ausgewertet, die seit den Vorfällen in Nizza eingegangen waren.
Oberstaatsanwalt Willuhn betonte, dass die Ermittlungen längst nicht abgeschlossen seien. Man habe jedoch in einem ersten Schritt ein Signal setzen wollen, dass die Behörden nach den Gewalttaten von Nizza durchgreifen. Alle Personen wurden wegen schwerem Landfriedensbruch sowie gefährlicher und einfacher Körperverletzung in Gewahrsam genommen. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so Willuhn, sähe das Strafmaß eine Mindest-Gefängnisstrafe von sechs Monaten vor, im Maximum zehn Jahre.
Diesen Gruppierungen gehörten einige Täter
Willuhn betonte, dass die Staatsanwaltschaft mit aller Härte gegen die Täter vorgehen wolle. „Ich bin nicht mehr bereit diese Personen Chaoten zu nennen“, sagte der Oberstaatsanwalt. „Das sind Schwerkriminelle, die vorsätzlich Menschenleben gefährden. Wer mit betongestählten Absperrpfosten aufeinander einschlägt, ist kein Fan, sondern der nimmt Tötungen in Kauf.“ Daher werde er sich dafür einsetzen, dass bei den Gefängnisstrafen nicht am unteren Ende der Möglichkeiten angesetzt werde.
Zudem gab Kriminaldirektor Esser bekannt, dass es sich bei 15 der 16 Personen um Mitglieder von Ultra- oder bekannten Hooligan-Gruppierungen handele. Namentlich nannte er die Gruppen Revolte, Wilde Horde und Domstadt Syndikat. „Es soll nicht bei diesen 16 Personen bleiben. Daher haben wir Material sichergestellt, das wir nun weiter auswerten werden“, sagte Esser.
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