Hinter den Kulissen arbeitet der 1. FC Köln an einer Lösung für das FIFA-Urteil. Die interne Klärung der Schuld-Frage muss warten. Jetzt gilt es zunächst die richtigen Anwälte zu finden.
Die wichtigste Entscheidung beim 1. FC Köln ist getroffen: Die Geißböcke haben sich nach GEISSBLOG-Informationen von ihrer bisherigen Anwaltskanzlei getrennt – zumindest für den anstehenden Prozess vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS). Für das Verfahren vor dem FIFA Tribunal hatte sich der FC noch für Rechtsanwälte aus München entschieden. Nun werden andere Experten ins Boot geholt.
Unter anderem Vizepräsident Carsten Wettich wurde damit beauftragt, eine Anwaltskanzlei aus der Schweiz auszuwählen, die auf Fälle vor dem CAS spezialisiert ist. Im Bestfall sollen dort arbeitende Anwälte selbst schon mal am Sportgerichtshof tätig gewesen sein.
Neue “Ressourcen” für den Erfolg vor dem CAS
Die Neuausrichtung der juristischen Beratung ist auch ein Fehlereingeständnis. Zwar betonte auch Präsident Werner Wolf gegenüber dem GEISSBLOG: “Niemand beim FC hat bei der Verpflichtung von Jaka Cuber Potocnik blauäugig agiert.” Doch klar sei auch, dass man nun genau analysieren müsse, “welche Ressourcen wir benötigen, um vor dem CAS erfolgreich sein zu können”.
Diese “Ressourcen” sollen durch eine CAS-erfahrene Anwaltskanzlei erschlossen werden. Am Freitag war der Gemeinsame Ausschuss zusammengekommen, am Montagabend Mitgliederrat und Vorstand. Dabei soll es auch um die Frage gegangen sein, wie sich der FC von insgesamt vier Anwälten hatte beraten lassen können, die unter dem Strich aber nur ein minimales Restrisiko eines Schuldspruchs gesehen hatten.
FC hat die “Unwägbarkeiten” unterschätzt
“Bei jedem Gerichtsverfahren gibt es Unwägbarkeiten”, gestand Wolf ein. “Aber wir sind zuversichtlich, dass wir unsere Argumente überzeugend vortragen werden.” Umso fraglicher ist, warum der FC trotz dieser “Unwägbarkeiten” derart auf dem falschen Fuß erwischt werden konnte. Denn wenn man sich des Restrisikos und der Unwägbarkeiten bewusst gewesen war, hätte die Reaktion des FC auf das Urteil unmittelbarer und vorbereiteter ausfallen müssen.
Doch der FC hatte selbst am Tag nach der Zustellung des Urteils zentrale Fragen, die sich aus dem Schreiben der FIFA ergeben hatten, noch nicht für sich beantwortet. Die neue Anwaltskanzlei soll dieses Vakuum aus fehlendem Wissen und mangelnder Erfahrung nun füllen.
Erst Einspruch, dann Aufarbeitung
Derweil soll man sich intern geeinigt haben, dass die Aufarbeitung der bereits begangenen Fehler und Versäumnisse erst zu einem späteren Zeitpunkt umfassend erfolgen soll. An erster Stelle steht zunächst die Vorbereitung des Einspruchs und der eigenen Verteidigung vor dem CAS. “Natürlich ist das ein Urteil, das mit einem Schaden verbunden wäre, wenn es so bestätigt würde”, sagte Wolf. “Aber damit müssen wir jetzt umgehen.” Und das heißt zunächst: Wenn die Geißböcke schon keine Spieler verpflichten dürfen, dann zumindest die bestmöglichen Anwälte.
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