Die Bundesliga hat am Wochenende Spiele ohne lange Unterbrechungen erlebt. Nachdem die DFL die Investorensuche eingestellt hat, bleibt die Frage nach den Strafen für die Proteste. Christian Keller vom 1. FC Köln und Alexander Wehrle vom VfB Stuttgart vertreten eine klare Meinung.
Der 1. FC Köln und der VfB Stuttgart trennten sich am Samstagnachmittag schiedlich und friedlich mit 1:1. Auch neben dem Platz waren sich die Verantwortlichen weitgehend einig. Im Mittelpunkt der Diskussionen abseits des Rasens standen die Entwicklungen im Ligaverband.
Nach der Absage an einen Investor für die Deutsche Fußball Liga stellt sich die Frage, wie die Clubs die Weiterentwicklung der Bundesligen vorantreiben wollen. Bekannt ist: Dafür braucht es rund 600 Millionen Euro. Doch woher soll das Geld kommen? Die FC- und VfB-Bosse Christian Keller und Alexander Wehrle scheinen sehr ähnliche Ideen zu haben.
Namensrecht der Bundesliga als Finanzierung?
Keller hatte bereits vor einer Woche im GEISSBLOG-Interview gefordert, die nötigen Investitionen selbst zu finanzieren, beispielsweise über höhere Abgaben der einzelnen Clubs nach einem fairen Verteilungsschlüssel. Dem stimmte eine Woche später Wehrle zu. Man sei sich einig, dass es nun darum gehen müsse, “eine Innenfinanzierung zu finden, um die nötigen Veränderungen” bezahlen zu können, sagte Wehrle bei Sky.
Keller hatte beim GEISSBLOG zudem vorgeschlagen, auch über die Vermarktung der Namensrechte an der Bundesliga zu sprechen. Dieses Namensrecht wäre ohnehin auch Teil der Vermarktung durch einen Investor geworden. Wehrle erklärte, dass dies zwar eine Option sei, für den ehemaligen FC-Boss jedoch sei dies nicht die erste Wahl. Auch Keller hatte erklärt, dass dies eine populäre Maßnahme sein würde, “dem FC aber lieber” sei als die nun abgelehnte Investoren-Lösung.
Keller fordert Straffreiheit für Clubs
Auch in einem anderen Punkt waren sich Keller und Wehrle einig: Sie befürchten, dass der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit seiner Sportgerichtsbarkeit die Clubs für die Proteste der letzten Wochen zur Kasse bitten wird. “Ich gehe davon aus, dass es Strafen für die Spielunterbrechungen geben wird”, hatte Keller dem GEISSBLOG gesagt. “Im Strafzumessungsleitfaden des DFB, der meiner Meinung nach deutlich überarbeitet gehört, steht allerdings nicht, welche Strafen für fliegende Schokotaler, Tennisbälle, Äpfel oder funkgesteuerte Autos vorgesehen sind.”
In einem Interview mit RND.de am Freitag ergänzte Keller zudem: “Als Club hat man im Kontext der Fan-Proteste nach jedem Spiel Aufforderungen erhalten, zu den Spielunterbrechungen Stellung zu nehmen. Wenn die DFB-Sportgerichtsbarkeit weitsichtig wäre, würde man nach der DFL-Entscheidung auch die potenziellen Strafgesuche einstellen und Ruhe einkehren lassen. Wir hatten eine Ausnahmesituation für den gesamten deutschen Profifußball, die nicht über den Strafzumessungsleitfaden abgedeckt ist.”
Dieser Forderung nach Straffreiheit für die Fan-Proteste schloss sich Wehrle am Samstag in Stuttgart an. “Da gehe ich 100 Prozent mit. Nach den letzten Wochen und der Entscheidung, die wir selbst in der DFL getroffen haben, hätte ich ein Problem, wenn wir jetzt jeden Tennisball monetär bewerten würden.” Wann die Clubs mit den Entscheidungen des DFB zu rechnen haben, ist nicht bekannt. Sollte der Verband seiner Linie jedoch treu bleiben, könnte es für die betroffenen Clubs sehr teuer werden.
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