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Was wäre, wenn…? Fragen und Antworten zum FC-Machtkampf

Die Mitgliederversammlung des 1. FC Köln 2023. (Foto: Bucco)
Die Mitgliederversammlung des 1. FC Köln 2023. (Foto: Bucco)

Wird die Mehrheit der Mitglieder den Kurs der amtierenden Vereinsführung stützen oder den Vorstand des 1. FC Köln am Ende stürzen? Diese Frage stellen sich viele FC-Fans. Sicher scheint: Sollte Letzteres passieren, stünde den Geißböcken eine Zeit großer Unsicherheit bevor.

Die Positionen sind klar verteilt: Das amtierende Präsidium des 1. FC Köln um Werner Wolf will trotz Abstieg, Transfersperre und Vertrauenskrise weitermachen und vertraut dabei der aktuellen Geschäftsführung. Auf der anderen Seite steht eine Opposition um Dieter Prestin, die den Vorstand ablösen möchte. Unklar ist nur, ob Prestin dies per Putschversuch oder in geordneter Form durchziehen will.

Für einen Putsch bräuchte es eine außerordentliche Mitgliederversammlung. Doch was einfach klingt, ist schwer herbeizuführen. Vor allem, weil sich Mitgliederrat und der einflussreiche Südkurve 1. FC Köln e.V. mit deutlichen Worten dagegen ausgesprochen haben. Ein Blick in die Satzung klärt die wichtigsten Fragen und warum Mitgliederrat und Südkurve fürchten, dass dieser Weg den FC ins Chaos stürzen könnte.

1. Was passiert, sollte der Vorstand sofort zurücktreten?

Einige Fans fordern, das Vorstandstrio um Werner Wolf solle sofort zurücktreten. Für den Fall, dass nur ein oder zwei Präsidiumsmitglieder ihre Ämter niederlegen würden, würden zunächst zwei Mitglieder aus dem Mitgliederrat nachrücken. Scheiden dagegen “alle Mitglieder des Vorstands vorzeitig [und gleichzeitig] aus”, so heißt es in 20.5 der FC-Satzung, “so wird der Verein bis zur Neuwahl des Vorstands in einer unverzüglich einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und ein weiteres, vom Mitgliederrat zu wählendes Mitglied des Mitgliederrats vertreten.”

Das heißt: Ein sofortiger Rücktritt würde zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung führen. Dort könnte dann Dieter Prestin mit seinem Vorstandsteam zur Wahl antreten. Ebenso könnte der Mitgliederrat ein eigenes Team vorschlagen. Jedoch besagt die Satzung auch: “Die Amtszeit des neu gewählten Vorstands entspricht der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstands.” Das neue Vorstandsteam wäre also nur bis Oktober 2025 gewählt und nicht sofort für drei Jahre.

Fazit: Dieser Fall gilt als praktisch undenkbar, da Werner Wolf, Carsten Wettich und Eckhard Sauren angekündigt haben, im Amt bleiben zu wollen.

2. Wie wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen?

Laut 10.3 der Satzung kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung (aMV) entweder vom Vorstand oder vom Mitgliederrat einberufen werden. Darüber hinaus kann eine aMV auf Antrag von mindestens 1.000 Mitgliedern einberufen werden. Doch Achtung, diese Zahl 1.000 zählt im Fall einer Abwahl eines Vorstands NICHT – dazu mehr unter Punkt 3.

Grundsätzlich gilt zwar: Schon hundert Mitglieder reichen aus, um einen solchen Antrag auf eine aMV auf den Weg zu bringen. Mit diesen 100 Mitgliedern kann der Antrag gestartet und nach Prüfung im Mitgliederbereich des 1. FC Köln veröffentlicht werden. Wer sich diesem Antrag anschließen möchte, kann dies daraufhin schriftlich tun. Nach zwei Wochen werden alle Stimmen gezählt. Wurde die erfolgreiche Stimmenzahl erreicht, wird eine aMV unverzüglich in die Wege geleitet. Scheitert der Antrag durch mangelnde Unterstützung, gilt er als abgelehnt.

3. Ohne vorherigen Rücktritt: Wie kann der Vorstand abgewählt werden?

Entscheidend für eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist der Zweck des Antrags, denn eine aMV kann nicht einfach so, sondern nur zu einem bestimmten Zweck einberufen werden – und dieser Zweck muss im Antrag definiert werden. Sollte es also Bestrebungen geben, den Vorstand sofort aus dem Amt zu drängen, muss eine aMV mit genau diesem Ziel einberufen werden. Doch dies kann nicht mit den oben erwähnten 1.000 Stimmen gelingen.

In der FC-Satzung heißt es unter 17.4: “Der Antrag auf Abwahl eines Mitglieds des Vorstands […] kann […] von drei Prozent der Mitglieder, berechnet nach der vom Verein veröffentlichten Mitgliederzahl zum Ende des dem Antrag vorangehenden Geschäftsjahrs, gestellt werden.”

Drei Prozent – das ist die Hürde, die ein Antrag zur Abwahl des Vorstands überspringen müsste. Der FC hatte im vergangenen Jahr 132.439 Mitglieder gezählt. Demnach bedürfte es 3.973 Stimmen zum Abwahl-Antrag des Vorstands und damit zur Einberufung einer aMV. Der Vollständigkeit halber sei gesagt: Dieser Antrag müsste dann auf der aMV mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen werden.

Fazit: Eine aMV zur Abwahl des Vorstands müsste von rund 4.000 FC-Mitgliedern unterstützt werden – eine enorme Hürde, denn all diese Mitglieder müssten ihre Stimme schriftlich beim FC einreichen.

4. Wäre eine aMV automatisch eine hybride MV?

Nein, hier sieht die Satzung vor, dass der Mitgliederrat in Abstimmung mit dem Vorstand darüber entscheidet, ob eine MV (auch eine aMV) als reine Präsenzveranstaltung oder inklusive virtueller Möglichkeiten stattfindet. Das Prestin-Team will zwar prüfen, ob eine hybride Lösung durchsetzbar sei. Laut FC-Satzung liegt die Zuständigkeit dafür aber bei Vorstand und Mitgliederrat. Prestin müsste sich der Satzung beugen.

5. Was würde passieren, sollte der Vorstand abgewählt werden?

Sollte eine aMV mit 4.000 Stimmen einberufen, durchgeführt und dann der Antrag auf Abwahl des Vorstands mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen werden, würde greifen, was der Mitgliederrat kürzlich in einem Newsletter wie folgt formulierte: “Bei Rücktritt oder Abwahl aller Mitglieder des Vorstands, übernehmen satzungsgemäß drei Mitgliederräte die Geschäftsführung des Vereins kommissarisch. Sie rücken dabei nicht, wie im Falle des Rücktritts einzelner Vorstandsmitglieder, in den Vorstand nach.”

Und weiter: “Gleichzeitig sieht die Satzung vor, dass ‘unverzüglich’ eine [weitere] außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen ist, auf der dann ein neuer Vorstand gewählt wird. Der Mitgliederrat hat darüber hinaus auch ein mögliches neues Vorstandsteam vorzuschlagen.”

Fazit: Der Vorstand würde abgewählt, drei Mitgliederräte würden den Verein kommissarisch weiterführen und es müsste eine weitere aMV einberufen und durchgeführt werden, wo dann ein neuer Vorstand gewählt werden würde. Von diesen beiden aMVs wäre die ordentliche Mitgliederversammlung am 24. September 2024 unberührt. Der FC müsste in 2024 also drei (!) Mitgliederversammlung ausrichten.

6. Wer kann bei einer aMV zur Vorstandswahl antreten?

Im Fall der Abwahl des Vorstands sieht die Satzung dieselben Regeln – mit unterschiedlichen Zeitfenstern – für die Bewerbung neuer Vorstandsteams vor. Der Mitgliederrat darf ein Vorstandsteam nominieren. Darüber hinaus dürfen weitere interessierte Vorstandsteams (laut 18.5 in der Satzung müssen es Teams aus drei Personen sein) Stimmen sammeln und sich von Mitgliedern nominieren lassen. Für diese Nominierung bedarf es – wie schon beim Antrag – drei Prozent der Mitglieder, also rund 4.000 Unterstützer.

Sollte es bei der dann zweiten aMV mehrere Vorstandsteams geben, sieht die Satzung eine Kampfabstimmung vor. Laut 19.1 “wird über alle zur Wahl stehenden Vorstandsteams gleichzeitig abgestimmt. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat nur eine (teambezogene) Stimme. Gewählt ist das Vorstandsteam, das die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Erreicht keines der Vorstandsteams im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Vorstandsteams statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten”.

Fazit

Der Mitgliederrat hatte in seinem Schreiben an die Mitglieder darauf verwiesen, dass in kürzester Zeit drei Mitgliederversammlungen zu organisieren seien, sollte es zu einem erfolgreichen Antrag auf Abwahl gegen das amtierende Präsidium kommen. Anschließend wurde dem Gremium vorgeworfen, die Kosten (ca. 300.000 Euro pro MV) und den zeitlichen Aufwand (als ehrenamtliche Mitgliederräte) vorzuschieben und einer aMV zu verweigern.

Tatsächlich aber hatte es in dem Schreiben auch geheißen: “Nach einer solchen Saison darf es selbstverständlich kein einfaches ‘Weiter so’ geben. Es gilt nun mit der nötigen Sorgfalt abzuwägen, welche Schlüsse zu ziehen und welche Schritte zu gehen sind. An erster Stelle muss bei allen Überlegungen immer unser Verein stehen.”

Die Diskussion rund um Vorstand und Geschäftsführung steht daher unter einer zentralen Frage: Sollten Führungskräfte, die für viele Fehler verantwortlich sind, auch Teil der Lösung sein? Und wenn nicht, sollten sie sofort abgelöst werden oder in Form eines geordneten Übergangs? Mitgliederrat und Südkurve e.V. haben sich klar für eine geordnete Aufarbeitung inklusive Austausch über personelle Konsequenzen entschieden und die ordentliche MV im September als Rahmen dafür empfohlen. Alles andere würde den FC in kürzester Zeit in noch größere Unsicherheiten führen.

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