Ist der 1. FC Köln zu Unrecht zu einer Transfer-Sperre verurteilt worden? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hat diese Diskussion nun wieder eröffnet. Und auch die Frage, ob der FC gegen das eigene Urteil noch einmal vorgehen kann.
Der Fußball-Weltverband FIFA hat im Rechtsstreit um seine Transferregularien eine Niederlage einstecken müssen. Wie der EuGH in dieser Woche entschied, verstoßen bestimmte Vorschriften gegen geltendes EU-Recht. Hintergrund ist eine Klage des ehemaligen französischen Nationalspielers Lassana Diarra.
Dieser hatte 2014 bei Lokomotive Moskau trotz längeren Vertrags wegen einer Lohnreduktion gekündigt und den Club nach nur einem Jahr wieder verlassen. Lokomotive verklagte daraufhin Diarra, er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von zehn Millionen Euro verurteilt. Darüber hinaus: Wie in Deutschland der 1. FC Köln sehr gut weiß, drohen bei Vertragsbruch ohne legitimen Grund nicht nur dem Spieler Konsequenzen, sondern auch seinem neuen Arbeitgeber.
Kommt das Urteil für den FC zu spät?
Der EuGH urteilte nun, diese Vorschriften würden “die Freizügigkeit von Berufsfußballern behindern”, denn Spieler und ihre potentiellen Vereine würden “mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken” belastet werden, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Die angedrohten Strafen würden über das Ziel, den Wettbewerb zu schützen, hinausschießen.
Am Geißbockheim fragt man sich nun, ob der 1. FC Köln im Fall Jaka Cuber Potocnik zu Unrecht bestraft wurde. Die Geißböcke haben gerade erst ihre Transfer-Sperre abgesessen, sind auch deswegen inzwischen in der 2. Bundesliga und mussten zwischenzeitlich vier Monate auf den gesperrten Potocnik verzichten. Das EuGH-Urteil öffnet somit wieder ein Thema, das man gerade abgeschlossen wähnte.
Und so kommt das Urteil für den FC zu spät. Das bestätigte auch Christian Keller am Samstag nach dem Spiel gegen den SSV Ulm. “Was das Urteil für den gesamten Fußball bedeutet, das werden wir in den nächsten Wochen sehen. Konkret auf uns bezogen, kann man ohne Wenn und Aber festhalten, dass die Rechtsgrundlage, auf der wir verurteilt worden sind – der Paragraph 17.4 des Transferreglements –, europarechtswidrig ist, weil sie gegen Kartellrecht und gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt.”
Und weiter: “Das war auch schon eines unserer Argumente im CAS-Verfahren. Auf dieser Grundlage hatten wir unser Gnadengesuch aufgebaut, mit dem wir im Juni bei der FIFA gescheitert sind. Im Nachgang haben wir nun zwar Recht bekommen, aber das ist nur ein schwacher Trost, weil wir die Transfersperre fast abgesessen haben. Das ist bitter, denn nach der neuen Rechtsprechung hätte der Spieler den Vertrag kündigen können und wir hätten nicht belegen müssen, dass wir ihn nicht angestiftet haben.”
Keine Transfers mehr in 2024
Keller betonte allerdings auch, dass der FC auf der damaligen Rechtsprechung falsch gehandelt habe, als man Potocnik unter Vertrag genommen hatte. Dennoch muss sich der FC-Geschäftsführer nun erneut mit dem Thema befassen. Denn die Geißböcke wollen feststellen, ob der Club womöglich selbst nun klagen kann. “Wir müssen jetzt schauen, ob wir noch mal darauf eingehen. Es könnte schon sein, dass ein Schadenersatzanspruch besteht. Da überlegen wir uns, was wir machen.”
Die wichtigste Frage aber beantwortete Keller auch: Der FC darf erst am 1. Januar 2025 wieder Spieler registrieren. Theoretisch könnten die Geißböcke nun also versuchen die Sperre per sofort aufheben zu lassen, um im Herbst 2024 noch neue Spieler registrieren zu können, dann allerdings nur aktuell vertragslose Profis. Das schloss Keller aber aus. “Wir werden keinen vertragslosen Spieler holen. Das bringt keinen Mehrwert für uns.” Der FC hat mit dem Fall also eigentlich abgeschlossen und darf ab Januar 2025 wieder regulär aktiv werden.
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