„Wichtiger Schritt“: FC kämpft erfolgreich für finanzielle Entlastung

Unter anderem für den Einsatz von Pyrotechnik beim Hinrundenabschluss gegen Bayern München wurde der 1. FC Köln in der vergangenen Saison vom DFB bestraft. (Foto: Bucco)
Unter anderem für den Einsatz von Pyrotechnik beim Hinrundenabschluss gegen Bayern München wurde der 1. FC Köln in der vergangenen Saison vom DFB bestraft. (Foto: Bucco)

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat vor dem Saisonstart eine neue Richtlinie für die Sanktionierung von Fanvergehen beschlossen. Dem 1. FC Köln kam in den Verhandlungen mit dem Verband eine zentrale Rolle zu. Warum die Clubs künftig finanziell entlastet werden.

In der vergangenen Saison wurde der 1. FC Köln erneut kräftig zur Kasse gebeten. Wegen des „unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger“, wie es in den Urteilen zum Einsatz von Pyrotechnik stets heißt, belegte das DFB-Sportgericht die Geißböcke mit Strafen in Höhe von knapp 900.000 Euro. Lediglich der Hamburger SV, der die Millionengrenze knackte, wurde in der Spielzeit 2025/26 noch stärker sanktioniert.

Die standardisierten Strafen für Pyrotechnik sorgen seit Jahren für Spannungen zwischen den Clubs, den Fans und dem Verband. Mit dem neuen Strafzumessungsleitfaden, den das DFB-Präsidium am vergangenen Freitag beschlossen hat, sieht man am Geißbockheim nun einen Schritt in die richtige Richtung.

Stärkere Differenzierung bei Pyrostrafen

„Ziel ist es, beim Missbrauch von Pyrotechnik die unterschiedlichen Gefährdungspotenziale besser zu differenzieren und gleichzeitig die Clubs anzuhalten, mehr Strafanteile direkt zur Bekämpfung des Einbringens von Pyrotechnik in Stadien zu nutzen“, fasst der DFB das Ergebnis zusammen.

„Besonders gefährliche Pyrotechnik“ – beispielsweise Böller, Raketen und geworfene pyrotechnische Gegenstände – sollen künftig noch „deutlich“ stärker sanktioniert werden, kündigt der Verband an. Die Strafen für in der Hand gehaltene Bengalofackeln, die mit großem Abstand meistgenutzte Pyrotechnik in den Stadien, werden hingegen „leicht gesenkt“. Zudem dürfen die Vereine künftig einen höheren Anteil der Geldstrafen für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Die beiden letztgenannten Punkte entlasten die Clubs spürbar.

Angestoßen wurden die Veränderungen durch den AK Verbandstrafen und die AG Stadionsicherheit, wobei mit Kevin Brandenburg (Bereichsleiter Fußball- & Fankultur) und Justiziar Dr. Oliver Zierold zwei Vertreter des 1. FC Köln zentrale Rollen einnahmen. In den finalen Gesprächen mit dem DFB in der AG Sportgerichtsbarkeit war Zierold einer von nur drei Vertretern der Bundesliga-Clubs.

So reagieren die FC-Verantwortlichen

„Wir sind stolz darauf, dass der FC in harten, aber konstruktiven Verhandlungen eine derart sachgerechte und ausgewogene Lösung maßgeblich mitgestalten konnte – gerade in Zeiten, in denen oftmals reflexartig nur noch härtere Maßnahmen gefordert werden“, sagt FC-Vizepräsident Jörg Alvermann gegenüber dem GEISSBLOG. Auch Brandenburg freut sich, „dass der FC als fanstarker Verein gemeinsam mit anderen Clubs einen wichtigen Beitrag zu diesem Prozess leisten konnte“. Jetzt werde „die Praxis zeigen, ob die neuen Regelungen und ihr Umgang durch alle Beteiligten den gewünschten Effekt für alle Seiten erzielen. Auch gilt es, den Weg der deutlicheren Differenzierung fortzuführen.“

Alvermann, Fachanwalt für Sportrecht, unterstreicht im Rückblick noch einmal: „Die stetig steigenden Strafen der vergangenen Jahre haben nicht zu einer Reduzierung von Pyrotechnik in den Stadien geführt und mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das für die Clubs durch die verschuldensunabhängige Haftung unverhältnismäßig wurde.“

Umso mehr begrüßt der FC-Vize die neue Regelung: „Es ist aus Sicht des 1. FC Köln wesentlich zielführender, diese Gelder in nachhaltige Maßnahmen zur Sicherheit und Gewaltprävention zu investieren, anstatt sie routinemäßig an den DFB zu überweisen. Dass wir nun einen deutlich höheren Anteil der Mittel, im Regelfall 40 Prozent und bei besonderem Engagement sogar bis zu 45 Prozent, für eigene Präventionsarbeit und erstmals auch für personelle Aufwendungen nutzen können, ist ein wichtiger Schritt.“

Gerade bei einem so sensiblen Thema war es für uns wichtig, dass neben der juristischen Betrachtung auch die Fanperspektive durch die Fanbeauftragten und Fanbereiche der Clubs in den Prozess eingeflossen ist.

Kevin Brandenburg

Beim FC zeigt man sich zuversichtlich, dass der DFB die über das Regelwerk hinausgehende Arbeit für Sicherheit anerkennt, und man somit 45 Prozent der Strafsummen für eigene Präventionsmaßnahmen verwenden darf. Wichtig aus Sicht des Clubs: Dadurch, dass der Eigenanteil künftig für Personalkosten genutzt werden darf, können zusätzliche Sicherheits- oder Fanbeauftragte installiert werden – so ärgerlich die Sanktionen des DFB aus Vereinssicht auch bleiben.

Brandenburg: „Schritt nach vorne“

„Wir haben uns als 1. FC Köln in den vergangenen vier Jahren gemeinsam mit anderen Clubs intensiv in den Entwicklungsprozess des neuen Strafzumessungsleitfadens im Rahmen des AK Verbandsstrafen eingebracht. Gerade bei einem so sensiblen Thema war es für uns wichtig, dass neben der juristischen Betrachtung auch die Fanperspektive durch die Fanbeauftragten und Fanbereiche der Clubs in den Prozess eingeflossen ist“, betont Bereichsleiter Brandenburg.

Und so zeigt auch er sich zufrieden: „Die beschlossenen Anpassungen sind ein Schritt nach vorne. Es ist gelungen, den Sicherheitsgedanken, eine differenziertere Bewertung der Situationen in den Stadien und den präventiven Ansatz der Clubs besser miteinander zu verbinden und zu stärken. Damit wird künftig stärker zwischen unterschiedlichen Sachverhalten differenziert, etwa zwischen den unterschiedlichen Gefährdungsgraden von Pyrotechnik, beispielsweise wenn sie im Zusammenhang mit Gewalt oder einem unmittelbaren Eingriff in das Spielgeschehen steht.“ Auf den Schritt nach vorne sollen weitere folgen.

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