Der 1. FC Köln darf in diesem Transfer-Sommer wie erhofft Spieler verpflichten. Doch im Hintergrund geht der Kampf um das endgültige Urteil vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) weiter.
Seit dem 1. Juli kann der 1. FC Köln seine Neuzugänge auch offiziell registrieren. Derweil darf Jaka Cuber Potocnik wieder für die U19 der Geißböcke auflaufen, führte zuletzt seine Mannschaft in einem Testspiel der Vorbereitung sogar als Kapitän aufs Feld. Doch Club wie Spieler können sich noch immer nicht sicher sein, dass das auch so bleibt.
Im Spätherbst oder Winter (der GEISSBLOG berichtete) erwartet der FC das Urteil. Bis dahin hat das neue Anwaltsteam um den Schweizer Juristen Gianpaolo Monteneri noch einige Arbeit vor sich. “Alle Antragsteller haben ihren Appeal zum CAS bereits begründet”, sagte Vizepräsident Carsten Wettich nun dem GEISSBLOG. “Jetzt sind die Parteien dabei, Stellung zu den Anträgen und Begründungen der anderen Seite zu nehmen.”
Typische Aussagen in einem Rechtsstreit
Dies wird noch einige Zeit dauern. Dann wird es wohl noch eine Anhörung vor dem CAS geben, ehe das Urteil fällt – nicht vor Oktober, wohl erst im November oder gar Dezember. “Das wird erfahrungsgemäß noch einige Zeit dauern”, sagte auch Wettich. Der FC strebt einen Freispruch an, nicht nur im Sinne der Kaderplanung, sondern auch im Sinne des Spielers. Potocnik hat knapp zwei Monate seiner viermonatigen Sperre abgesessen. Eine erneute Sperre würde den inzwischen 18-Jährigen und die U19 hart treffen.
Olimpija Ljubljana hatte sich zuletzt zuversichtlich gezeigt, die Argumente des 1. FC Köln entkräften zu können. “Olimpija wird beweisen, dass die Stellungnahmen des 1. FC Köln unrichtig sind und der FC aus unserer Sicht bewusst eine falsche Darstellung der Tatsachen geschaffen hat, um Zeit zu gewinnen”, hatte Ljubljanas Vizepräsident Christian Dollinger dem Kölner Stadt-Anzeiger erklärt.
Was nach einer markanten Aussage klang, war jedoch nichts anderes als juristisches Geplänkel. Wäre Dollinger nicht davon überzeugt, hätte sein Club gar nicht erst bei der FIFA klagen und nicht den CAS anrufen müssen. Und so verwundert es nicht, dass andererseits Wettich dem GEISSBLOG erklärte: “Wir sehen gute Argumente, dass der Vertrag des Spielers in Ljubljana wirksam gekündigt worden ist und wir daher beim CAS Erfolg haben werden.”
Der Grund für Gianpaolo Monteneri
Beide Seiten sehen sich also im Recht – wie so häufig bei Rechtsstreitigkeiten. Im Gegensatz zur ersten Verhandlung im FIFA-Fall nimmt man die Verhandlung vor dem CAS beim FC nun auch mit dem nötigen Ernst. Das zeigt auch die Beauftragung von Gianpaolo Monteneri. “Wir wollten eine Kanzlei mandatieren, die in der Schweiz vor Ort ist und schwerpunktmäßig CAS-Fälle bearbeitet. Hinter der CAS-Rechtsprechung steht das Schweizer Recht, daher hat es Sinn gemacht, eine Schweizer Kanzlei zu beauftragen.” Letzteres Argument hätte allerdings schon im FIFA-Fall (Sitz in Zürich) für eine solche Kanzlei gesprochen.
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