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Transfersperre schon aufgehoben! Klagt der FC jetzt auf Schadensersatz?

Die FC-Geschäftsführer Christian Keller und Philipp Türoff. (Foto: Bucco)
Die FC-Geschäftsführer Christian Keller und Philipp Türoff. (Foto: Bucco)

Die FIFA hat die Transfersperre des 1. FC Köln bereits vor dem regulären Ablauf zum Jahresende aufgehoben. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall des Ex-Profis Lassana Diarra.

Eines der dunkelsten Kapitel in der Historie des 1. FC Köln endet so kurios wie bitter: Kurz vor Ablauf der Transfersperre zum 31. Dezember 2024 hat die FIFA die Sanktion der Geißböcke vorzeitig aufgehoben. Dies bestätigte der Club am Donnerstagmittag.

“Durch die vorzeitige Aufhebung der Registrierungssperre dürfte der 1. FC Köln theoretisch mit sofortiger Wirkung vertragslose Spieler verpflichten und für den Spielbetrieb registrieren”, heißt es in einer Mitteilung der Geißböcke. Wobei es vor dem im Januar öffnenden regulären Wechselfenster bei der theoretischen Möglichkeit hierzu bleiben dürfte.

Gnadengesuch scheiterte

Wie die Sportschau berichtet, soll der Vorsitzende der FIFA-Disziplinarkammer, Jorge Palacio, schon Ende November in einem Rundschreiben darüber informiert haben, dass alle Transfer-Strafen aufgesetzt werden. Zu dieser Entscheidung geführt hatte der Fall des ehemaligen französischen Nationalspielers Lassana Diarra, in dem der Europäischen Gerichtshof Anfang Oktober geurteilt hatte, dass Teile der FIFA-Transferregeln gegen europäisches Recht verstoßen. Sie würden die “Freizügigkeit von Berufsfußballspielern behindern”.

Zu den bemängelten Passagen zählte dabei auch Artikel 17 des Reglements – also jener, der nach der Verpflichtung von Jaka Cuber Potocnik zur Kölner Sanktion geführt hatte. Der FC hatte nicht ausreichend belegen können, das Sturm-Talent nicht zum Vertragsbruch mit Olimpija Ljubljana angestiftet zu haben, und war daher unter anderem mit einem Registrierungsverbot über zwei Wechselperioden belegt worden. Im Dezember 2023 hatte der CAS das zu Beginn des Jahres von der FIFA getroffene und zwischenzeitlich im Mai ausgesetzte Urteil bestätigt.

“Könnte sein, dass ein Anspruch besteht”

In seiner Mitteilung macht der FC darauf aufmerksam, dass insbesondere “die FIFA-Regelung zur Beweislastumkehr” laut EuGH europarechtswidrig sei. “Schon gegenüber der FIFA und dem CAS hatte der FC immer wieder die Ansicht vertreten, dass diese Regelung unangemessen und letztlich rechtswidrig ist”, heißt vom Zweitligisten.

Und weiter: “Zuletzt brachte der FC im Juni 2024 diese Ansicht auch in einem Gnadengesuch gegenüber der FIFA vor, welches jedoch ebenfalls abgelehnt wurde. Der EuGH hat die vom 1. FC Köln vertretene Rechtsauffassung nun ausdrücklich bestätigt und damit der gegen den FC ausgesprochenen Registrierungssperre die Rechtsgrundlage entzogen.”

Sportlich spielt die jetzt erfolgte, viel zu späte Aufhebung der Sanktion für den FC freilich keine Rolle mehr; mit spontanen Verpflichtungen ist nicht zu rechnen. Allerdings könnten die – von der Transfersperre begleitet – abgestiegenen Kölner womöglich auf Schadensersatz klagen. “Es könnte schon sein, dass ein Anspruch besteht. Da überlegen wir uns, was wir machen”, hatte Geschäftsführer Christian Keller bereits im Oktober gesagt.

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