Jetzt ist klar, wie teuer ein Böllerwurf in einem Fußballstadion tatsächlich werden kann: 20.340 Euro – mindestens. So hoch ist der Schadenersatz, den der 1. FC Köln nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln von einem 43-Jährigen erstritten hat. Dennoch wird der Klub in Revision gehen. Ein Urteil und seine Folgen.
Köln – Es ging nur noch um die Höhe der Strafe. Dass der Fan, der im Februar 2014 beim Zweitliga-Spiel gegen den SC Paderborn einen Böller geworfen und dabei sieben Menschen verletzt hatte, würden zahlen müssen, hatte bereits der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Nun legte das Oberlandesgericht Köln die Höhe fest.
Wehrle kündigt Revision an
Insgesamt 30.000 Euro hatte der 1. FC Köln gefordert als Teil der Strafe, die der Deutsche Fußball-Bund dem Klub für die Vorkommnisse auferlegt hatte. Zwei Drittel davon sprach das OLG dem Effzeh nun zu. Ein juristischer Sieg für den Verein, der damit die Theorie, sich Geldstrafen des DFB von den verursachenden Fans zurückzuholen, in die Praxis umsetzte. Dennoch ging das Urteil den FC-Bossen nicht weit genug.
“Insgesamt sind wir froh, dass unsere Rechtsposition bestätigt ist”, sagte FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle, kündigte jedoch gleichsam an, noch einmal in Revision gehen und den Bundesgerichtshof anrufen zu wollen. “Diese Möglichkeit werden wir wahrnehmen.” Der Grund: Köln will die Forderung nach 30.000 Euro erfüllt wissen. “So kann diese für die Regresspraxis bedeutende Frage höchstrichterlich entschieden und auch in diesem Bereich für uns und die anderen Klubs die erforderliche Rechtssicherheit herbeigeführt werden.”
Täter sind immer leichter zu identifizieren
Die Kölner streiten also um die volle Summe, nicht aus finanziellen Gründen, sondern in der Hoffnung auf Abschreckung. So sollen künftig potentielle Böllerwerfer ihre Tat besser noch einmal überdenken in dem Wissen, dass sie in der heutigen Zeit der nahezu vollständigen Video-Überwachung des Stadions kaum mehr unerkannt bleiben und am Ende vor Gericht belangt werden können.
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