Frank Wilden schlägt eine bedenkenswerte Beschränkung der Amtszeiten der gewählten Gremienmitglieder auf drei Wahlperioden vor.
Ein Gastbeitrag von Jörg Heyer
§ 17 – Vorschlag Frank Wilden
Hier wird eine Amtszeitbegrenzung für Gremienmitglieder vorgeschlagen. Danach dürfen Mitglieder von Vorstand, Mitgliederrat und Wahlkommission maximal dreimal gewählt werden, also nach den heutigen Amtszeiten längstens neun Jahre als gewählte Mitglieder dieser Gremien amtieren. Entsendungen, Wahlen für Restamtszeiten und Nachrücken (siehe §§ 20.4, 20.5, 22.8) sollen allerdings unberücksichtigt bleiben. Dies würde z.B. im Fall des derzeit vom Mitgliederrat in den Vorstand entsandten Carsten Wettich bedeuten, dass er auch im Fall einer Wahl zum Vizepräsidenten auf der jetzt anstehenden Mitgliederversammlung noch weitere drei Mal gewählt werden, also insgesamt knapp zwölf Jahre im Vorstand tätig sein könnte. Dieses konkrete Beispiel zeigt, dass auch mit der vorgeschlagenen Regelung die durchschnittliche Verweildauer der aktuellen Gremienmitglieder noch deutlich übertroffen werden könnte.
Die Übergangsregelung schlägt vor, vor dem Jahr 2015 abgehaltene Wahlen nicht mitzuzählen. Das würde dazu führen, dass z.B. ab Beginn dieser Zeitrechnung im Jahr 2015 erstmals und im Jahr 2018 erneut gewählte Mitglieder des Mitgliederrats im Jahr 2021 ein drittes (und letztes) Mal in dieses Gremium gewählt werden könnten. Nach Ablauf dieser Amtszeit stünde ihnen dann aber weiterhin die Wahl in den Vorstand oder die Wahlkommission offen.
Der dahinterstehende Gedanke, dass es ein demokratisches Gebilde belebt, wenn in den Gremien eine gewisse Fluktuation herrscht, dürfte richtig sein. Auch der erfolgreichste Funktionär sollte sich veranlasst sehen, seine Kenntnisse und Erkenntnisse rechtzeitig weiterzugeben, damit sie dem Verein auch nach Ablauf seiner Amtszeiten noch zur Verfügung stehen. Durch die Amtszeitbegrenzung würde auch der Gefahr entgegengewirkt, dass langjährige Gremienmitglieder irrtümlich ihre Interessen mit denen des Vereins gleichsetzen. Es wäre dem Verein zu wünschen, dass die Mitgliederversammlung den Satzungsänderungsvorschlag von Herrn Wilden annimmt.
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