2. Die Rolle des Kontrollausschusses
Die Höhe der Strafe war die Folge der Haltung des DFB-Kontrollausschusses, der zu keiner Zeit der Gespräche – vor und während der Verhandlung – zu einem Kompromiss bereit gewesen war. Es schien, als wollte das DFB-Gremium an Schmadtke ein Exempel statuieren, um seine Schiedsrichterzunft zu schützen. “Wir sind der Meinung, dass es sich weder bei einem Fußballspiel noch vor dem DFB-Sportgericht um eine Karnevalsveranstaltung handelt”, zeigte sich der Vertreter des Kontrollausschusses zudem Humor-resistent. Richter Lorenz hatte zuvor ein Statement des Karnevalsvereins “Löstije Eierköpp vun 2010” verlesen, die Schmadtke unaufgefordert im “Eierköppe”-Prozess zur Seite gesprungen waren.
Der Richter hätte Besseres zu tun gehabt
Es fehlte an diesem Dienstag in Frankfurt allerdings nicht nur an Humor, sondern auch am grundsätzlichen Willen seitens des DFB, eine Einigung zu erzielen. Dazu gehörte auch Richter Lorenz, dem deutlich anzumerken war, dass er von Beginn der Verhandlung an schnell zum Ende kommen und ein Urteil sprechen wollte, das eigentlich schon vorher feststand. “Von unserer Seite hätte niemand etwas dagegen, wenn die Schiedsrichter eine solche Bemerkung überhören würden”, sagte Lorenz in der Urteilsbegründung. “In diesem Fall wollten sie das nicht. Und wenn sie es melden, müssen wir ran.”
Was nichts anderes bedeutete, als dass der Deutsche Fußball-Bund unnachgiebig in der Sache geblieben war, dass Schmadtke verurteilt werden sollte. Was dieser wiederum durchblicken ließ, als er erklärte: “Ich habe vollstes Verständnis für Richter Lorenz. Er hätte etwas Besseres zu tun gehabt. Das ist eine Frage des Kontrollausschusses.” Oder in den Worten von FC-Präsident Spinner: “Für mich ist es extrem bedauerlich, dass der Kontrollausschuss es geschafft hat, wegen einer solch albernen Aktion für solche Unruhe zu sorgen. Für mich steht die Ernsthaftigkeit und die Glaubwürdigkeit dieses Gerichts auf dem Prüfstand.”
Respektloses Verhalten
Der 1. FC Köln hatte in Person Schickhardts den DFB-Kontrolleuren mehrfach angeboten, die Verhandlung nicht stattfinden zu lassen, wenn Schmadtke einen geringeren Geldbetrag für wohltätige Zwecke spenden würde. Die Begründung: Der Sportchef war bereits während des Spiels mit der Verbannung auf die Tribüne bestraft worden und hatte sich anschließend umgehend bei den Schiedsrichtern entschuldigt. Dieses Angebot nahm der DFB nicht wahr, sondern bestand auf einem Urteil für das “respektlose Verhalten” des Kölners. Es sei anzumerken, dass auch die 6.000 Euro Strafe – so wie jede andere Geldstrafe beim DFB – Stiftungen zugute kommen.
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