Im Fan-Block des 1. FC Köln zünden einige Unverbesserliche Pyrotechnik und hüllen die Kurve in Rauchschwaden. (Foto: MV)

BGH-Urteil: Krawallmacher müssen künftig zahlen

Die Entscheidung ist gefallen: Fußballklubs in Deutschland dürfen Fans für Vergehen im Stadion in Regress nehmen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Ausgangspunkt war eine Klage des 1. FC Köln gegen einen Böllerwerfer.

Köln/Karlsruhe – Ein Sieg in letzter Instanz: Der 1. FC Köln hat ein wegweisendes Urteil im Fußball erzwungen. Vor dem BGH hatte der Effzeh geklagt, um einen Fan, der im Februar 2014 einen Böller in den Zuschauerbereich des RheinEnergieStadions geworfen hatte, zur Kasse bitten zu können.

Höhe der Strafen noch offen

Der 1. FC Köln war in Folge des Böllerwurfs zu einer Verbandsstrafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt worden. 30.000 Euro wollte sich der Klub in der Folge von dem ermittelten Täter zurückholen. Das Landgericht hatte der Klage zunächst stattgegeben, das Oberlandesgericht dem widersprochen. Nun klärte der Bundesgerichtshof endgültig: Klubs können die Verursacher durch den beim Ticketkauf geschlossenen Vertrag für eine Verbandsstrafe haftbar machen.

Im konkreten Fall hat das BGH den Fall nun wieder an das Oberlandesgericht Köln zurückgegeben. Dieses muss nun über die genaue Höhe der Regressforderung entscheiden. Am Grundsatzurteil wird dies jedoch nichts mehr ändern. Künftig können Fußballklubs ihre Zuschauer bei Fehlverhalten für die vom Deutschen Fußball-Bund ausgesprochenen Strafen zahlen lassen. “Das ist ein wichtiges Signal für die Sicherheit unserer Zuschauer, denn Störer müssen diese Regressforderungen als Folge ihres Fehlverhaltens künftig einkalkulieren”, sagte Thomas Schönig, Vorstandsbeauftragter für Fankultur und Sicherheit beim 1. FC Köln.

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