Wird der 1. FC Köln am 7. Februar 2017 zum Beteiligten eines Novums im deutschen Fußball? Mit sofortiger Wirkung darf im DFB-Pokal eine vierte Auswechslung vorgenommen werden, wenn ein Spiel in die Verlängerung geht. Die Regeländerung tritt noch im laufenden Wettbewerb in Kraft.
Frankfurt – Wie der Deutsche Fußball-Bund am Freitag bekannt gab, habe das International Football Association Board (IFAB) einem Antrag des DFB stattgegeben, diese Regeländerung in Form eines Pilotprojektes per sofort in den Wettbewerb zu übernehmen.
Weniger Belastung, mehr taktische Optionen?
Konkret heißt das: Kommt es in einem DFB-Pokal-Spiel zu einer Verlängerung, erhöht sich die maximale Zahl an Einwechslungen von bislang drei auf nun vier. Diese Regelung gilt schon ab dem Achtelfinale, das am 7. und 8. Februar 2017 stattfinden wird. Darüber hinaus gilt die Regelung für die gesamte Spielzeit 2017/2018. “Wir haben die Belastung der Spieler im Blick, die Trainer haben nun eine Möglichkeit mehr, diese zu steuern”, sagte Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung.
Der 1. FC Köln hatte in der zweiten Runde gegen 1899 Hoffenheim nach Verlängerung mit 2:1 gewonnen, in diesem Spiel aber noch auf die vierte Einwechslung verzichten müssen. Weil das Spiel beim Hamburger SV im Achtelfinale (7. Februar 2017 um 18.30 Uhr) das am frühesten terminierte der nächste Runde sein wird, könnte diese Regel ausgerechnet in einem Effzeh-Spiel erstmals greifen.
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