Der Deutsche Fußball-Bund und der 1. FC Köln hatten in den letzten Monaten nicht viele Dinge zu besprechen, denn die Fans der Geissböcke verhielten sich lange Zeit vorbildlich. Nun aber ist man an der Otto-Fleck-Schneide zu einer neuen Bewertung gekommen und hat Köln wegen mehrerer Auffälligkeiten ordentlich blechen lassen.
Frankfurt – Für gleich vier Vergehen seiner Anhänger muss der 1. FC Köln insgesamt 34.000 Euro zahlen, wovon 12.000 Euro zweckgebunden sind. Da der Effzeh dem Urteil bereits zugestimmt hat, ist es rechtskräftig.
Gibt Köln die Strafe wieder an die Täter weiter?
Insgesamt 12.000 Euro muss der 1. FC Köln in sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen investieren. Bis zum 31. Juli muss dies geschehen und nachgewiesen werden. In den vier Fällen geht es konkret um die Spiele gegen den SC Freiburg im September, um das Derby in Mönchengladbach im November sowie um die Partien in Frankfurt zwei Wochen zuvor und das Auswärtsspiel in Hoffenheim Anfang Dezember. Der DFB ahndete folgende Vergehen:
- Freiburg: Pyrotechnik
- Frankfurt: gefüllte Plastikbecher als Wurfgeschosse
- Gladbach: Pyrotechnik und eine Kleberolle als Wurfgeschoss
- Hoffenheim: beleidigende Gesänge
Noch unklar ist, inwieweit Fans bereits als Täter identifiziert werden konnten. Der 1. FC Köln hatte erst in der vergangenen Woche gegen einen Fan ein Vereinsausschlussverfahren eingeleitet und die vom DFB verhängten 6000 Euro Geldstrafe eingefordert. Der Anhänger hatte in Leverkusen zwei Böller von der Tribüne geworfen. Das Bundesgerichtshof hat solche Weitergaben von Strafen an die Verursacher juristisch als gültig eingestuft.
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