Klar ist: Der 43-jährige Täter aus dem Spiel gegen Paderborn trägt nun eine schwere finanzielle Last. Mindestens 20.340 Euro wird er berappen müssen. Wenn der Bundesgerichtshof dem Effzeh in der Revision folgen sollte, sogar noch mehr. Als Gerüstbauer, der er ist, viel Geld. Für manchen Fan könnte dies sogar zu viel Geld und damit die Privatinsolvenz bedeuten.
Droht jetzt ein Teufelskreis aus steigenden Strafen?
Vereine wie der 1. FC Köln handeln nachvollziehbar. Sie nehmen die Täter in Regress, die im Falle von Böllern eine bewusste und geplante Handlung begangen haben in dem Wissen, dafür belangt werden zu können. Doch aus Sicht vieler Fans liegt die eigentliche Schuld bei der Sportgerichtsbarkeit des Deutschen Fußball-Bundes. Der DFB hat sich in den letzten Jahren angreifbar gemacht durch nur noch schwer nachvollziehbare Geldstrafen für die Klubs in scheinbar beliebiger Höhe. Anwälte von Klubs und Fans gleichermaßen monieren schon länger die fehlende Verhältnismäßigkeit ebenso wie die fehlende Rechtsklarheit.
Nun werden erste Warnungen laut, das Urteil des Bundesgerichtshofs könne zu noch höheren Geldstrafen durch den DFB führen – wenn dieser wisse, dass sich der jeweilige Klub das Geld vom Verursacher wiederholen könne. Im Umkehrschluss würden sich auch die Forderungen der Vereine an die jeweiligen Täter erhöhen. Ein Teufelskreis wäre die Folge, ausgelöst durch ein straf- und zivilrechtlich unbeeinflusstes Verbandsgericht. Solange diese Praxis Bestand hat, kann es also nur darum gehen, dass Prozesse wie der des Effzeh gegen den Böllerwerfer die erhofft abschreckende Wirkung erzielen. Denn dass eine solche Tat, bei der sieben Menschen verletzt werden, Konsequenzen für den Verursacher haben muss, ist unbestritten.
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