Der Deutsche Fußball-Bund wird keine weitere Strafe gegen den 1. FC Köln verhängen. Am Mittwoch entschied der Verband, dass die Vorfälle aus den Spielen gegen RB Leipzig und Borussia Dortmund nicht geahndet werden. Vorausgegangen war eine Absprache mit den Geissböcken wegen eines brisanten Details.
Frankfurt – Eigentlich hatte sich der 1. FC Köln auf eine saftige Strafe eingestellt. Das Heimspiel gegen RB Leipzig war von der Sitzblockade der Fans sowie von Ausschreitungen und beleidigenden Plakaten überschattet worden. Dazu hatte der DFB Ermittlungen eingeleitet, nachdem die “Wilde Horde” gegen den BVB mit Pyrotechnik und einem Riesen-Banner ihren 20. Geburtstag gefeiert hatte. Das Banner hatte Szenen dargestellt, die der Verband für strafwürdig hielt.
Effzeh wegen “beleidigender Gesänge” bestraft
Dennoch ließ der DFB die Untersuchungen nun fallen und verzichtete auf eine weitere Strafe für die Geissböcke. Zuvor hatte Köln bereits 34.000 Euro für vier andere Vergehen berappen müssen. Und genau diese am Montag verkündete Geldstrafe ist der Grund dafür, dass im Nachgang die Ermittlungen in Sachen Leipzig und BVB eingestellt wurden. Denn der DFB hatte den Effzeh in einer besonderen Sache keine Wahl gelassen.
Als der Deutsche Fußball-Bund am Montag das Urteil verkündete, der Effzeh müsse 34.000 Euro Strafe für Vergehen in insgesamt vier Spielen zahlen, ging der letzte Satz der Verkündung beinahe unter. “Zudem wurden während des Bundesligaspiels bei 1899 Hoffenheim am 3. Dezember 2016 im Kölner Zuschauerbereich beleidigende Gesänge angestimmt”, hieß es dort eher beiläufig als Begründung, warum der Effzeh auch für das Verhalten seiner Fans in diesem Spiel bestraft worden war.
Der juristischen Präzedenzfall ist Borussia Dortmund
Besonders macht dieser Satz die Formulierung “beleidigende Gesänge”. Es ist das zweite Mal, dass ein Bundesligist für die Gesänge seiner Fans von der DFB-Sportgerichtsbarkeit bestraft wurde. Erstmalig war es Borussia Dortmund – in einem Urteil, das zwar für landesweites Aufsehen sorgte, aber wegen einer anderen Geschichte. Die Sperrung der Südtribüne im Westfalenstadion war in der Öffentlichkeit eine Folge der vielen Plakate, die in der Partie gegen RB Leipzig ausgerollt worden waren. Doch das Urteil des DFB, das schließlich zu der drakonischen Maßnahme führte, basierte auf einer Sammelstrafe. Und in dieser waren ebenfalls “Schmähgesänge” aus der Partie des BVB gegen Hoffenheim enthalten gewesen.
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