Der 1. FC Köln hat in einer weiteren Maßnahme auf den Angriff einiger FC-Fans in Bocklemünd auf einen Fanbus von Union Berlin reagiert. Neun Täter waren als Vereinsmitglieder der Geissböcke identifiziert worden. Sie werden nun aus dem Klub ausgeschlossen. Das erklärte Vizepräsident Markus Ritterbach auf einem Mitgliederstammtisch am Dienstagabend.
Köln – Du kannst dir deine Fans nicht aussuchen, lautet ein Sprichwort. Das gilt auch für den 1. FC Köln. Doch die Geissböcke wollen zumindest nicht mehr akzeptieren, wenn Fans, die gleichzeitig Vereinsmitglieder sind, im Namen des FC Straftaten begehen. Und so werden nun neun Mitglieder aus dem Klub geworfen.
Das sind keine Fans, das sind Kriminelle
Diese neun Personen waren von der Polizei in der Nacht vom 13. auf den 14. August in Bocklemünd festgenommen worden. Sie hatten zusammen mit weiteren Mitstreitern einen Bus mit Anhängern von Union Berlin angegriffen. Als erste Konsequenz hatte der Effzeh daraufhin gegen 28 beteiligte Personen bundesweite Stadionverbote erteilt. Nun folgt der nächste Schritt.
Der #effzeh hat weitere Konsequenzen aus dem Fehlverhalten einzelner Fans gezogen und schließt neun Mitglieder aus dem Verein aus. https://t.co/GdgYnEwoK0
— 1. FC Köln (@fckoeln) September 5, 2018
“Das sind keine Fans, das sind Kriminelle – und Kriminelle wollen wir nicht in unserem Klub haben”, sagte ein emotionaler Markus Ritterbach am Dienstagabend im Kölner Karnevalsmuseum im Rahmen eines Mitgliederstammtischs mit dem FC-Vorstand. “Es gibt Regeln, und wer sich nicht daran halten will, muss mit Konsequenzen rechnen. Gewalt gehört nicht zum Fußball.”
Weitere FC-Mitglieder beteiligt
Der 1. FC Köln will den Ausschluss der neun betroffenen Noch-Mitglieder wegen vereinsschädigenden Verhaltens am Mittwoch öffentlich machen. Diese hatten bereits mehrfach Stadionverbote erhalten und waren schon häufiger durch gewalttätiges Verhalten aufgefallen. Daher griff der FC in ihren Fällen nun hart durch. Wie der GEISSBLOG.KOELN erfuhr, waren allerdings noch mehr FC-Mitglieder an dem Überfall beteiligt. Diese jedoch waren zum ersten Mal auffällig geworden. Ihnen erteilte der Klub lediglich eine Ermahnung, im Wiederholungsfall träfe sie wohl das gleiche Urteil wie ihre Mitstreiter.
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