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Choreo gegen Mainz – Einigung zwischen Fans und Vorstand?

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Die Choreografie der FC-Fans vor dem Spiel gegen die Eintracht. (Foto: Jörg Schüler)

Wer das nächste Heimspiel des 1. FC Köln gegen den 1. FSV Mainz 05 besucht, wird erstmals seit drei Jahren wieder eine Choreografe vor Anpfiff im RheinEnergieStadion miterleben. Zuletzt hatte es eine Haftungserklärung für etwaige Choreos gegeben, die vom Antragsteller unterzeichnet werden musste. Jahrelang herrschte deswegen Funkstille zwischen der aktiven Fanszene und dem Vorstand. 

Köln – Jahrelang war die aktive Fanszene des 1. FC Köln dafür bekannt, das RheinEnergieStadion bei Heimspielen vor dem Anpfiff mit beeindruckenden Tribünenbildern zu schmücken. Unvergessen bleibt die dabei die Choreografie anlässlich des 68. Vereinsgeburtstages am 13. Februar 2016, als die gesamte Südkurve in ein rot-weißes Fahnenmeer getaucht und unter anderem mit zehn riesigen Polaroid-Fotos zur FC-Geschichte bestückt war. Auch die Erinnerungen an “50 Jahre Deutscher Meister” mit einem Banner von FC-Legende Hans Schäfer über den gesamten Unter- wie Oberrang werden genauso nicht in Vergessenheit geraten wie das komplett rot-weiße Stadion zur Feier des Aufstiegs 2014.

FC forderte Haftungserklärung

Die letzte Choreografie im Müngersdorfer Stadion ist inzwischen jedoch über drei Jahre her. Im Dezember 2016 hatte die Ultra-Gruppierung “Wilde Horde” ihr 20-jähriges Bestehen mit einer großen Choreo über die gesamte Südkurve gefeiert. Allerdings wandelten die Anhänger einige Details im Vergleich zur vorher angemeldeten Version ab. Ihre gezeigte Choreografie enthielt unter anderem Gewaltverherrlichung sowie Beleidigungen gegenüber der Polizei, weshalb FC-Mitarbeiter und der damalige Präsident Werner Spinner sich gegenüber Polizeipräsidium und Staatsanwaltschaft rechtfertigen mussten. Der FC sah sich von seinen Anhängern in diesem Fall getäuscht und hintergangen. Zusätzlich zu jedem Antrag, der ohnehin unter anderem aus Brandschutzgründen gestellt werden muss, forderte der Verein daher seit diesem Vorfall eine Haftungserklärung des Antragstellers. Demnach haftet der Verantwortliche für mögliche Verbandsstrafen durch den DFB. Dies gelte aber nur für den Fall, dass die tatsächlich gezeigte Choreographie von der genehmigten abweichen würde.

Belgischer Fanklub präsentiert Choreo

Eine solche Klausel lehnten die Anhänger bislang kategorisch ab und verzichteten seither auf Choreographien im RheinEnergieStadion. Zum einen wird eine Inregressnahme der eigenen Fans wegen Verbandsstrafen abgelehnt. Zum anderen besteht bei den Anhängern dadurch die Sorge, jemand anderes könnte einen nicht angemeldeten Inhalt in die Choreografie einschleusen.

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Nun scheinen sich der Verein und zumindest einige Fans jedoch angenähert zu haben. Schon im Vorfeld der Vorstandswahl hatte Präsident Werner Wolf erklärt, sich mit der Choreo-Klausel auseinandersetzen zu wollen und den Dialog mit der aktiven Fanszene zu suchen. Bei der Überprüfung der Klausel bestätigte ein juristisches Gutachten nun, dass es einer solchen Haftungserklärung  überhaupt nicht bedarf. Beim 3:0-Erfolg gegen den FC Schalke 04 waren daraufhin zahlreiche Flyer in der Südkurve zu sehen, auf denen um ein frühzeitiges Anreisen und Einnehmen der Plätze im nächsten Heimspiel gegen Mainz 05 (14. März) gebeten wurde. Der Grund: Nach knapp dreijähriger Funkstille macht der FC-Fanklub “Cologne Power East Belgium” den Wiederanfang und wird anlässlich des 20-jährigen Bestehens eine Choreo präsentieren.

Zu dem Anlass, ursprünglich vom 2. Februar, hatten FC-Vizepräsident Carsten Wettich, FC-Profi Marcel Risse sowie der Fanbeauftragte Rainer Mendel den Fanklub aus Ostbelgien bereits besucht. Bevor die Klausel aber endgültig gekippt wird, will der 1. FC Köln noch Gespräche mit der Polizei, Feuerwehr und den Kölner Sportstätten führen. Nichtsdestotrotz werden die Besucher im RheinEnergieStadion wohl am 14. März wieder eine Choreografie bestaunen dürfen.

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