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Kommt ein dritter Geschäftsführer? Diese Klausel hat Wehrle

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1.FC Köln vs. FC Bayern München 22. Spieltag 16.02.20, 15.30 Uhr Mitte von links: Werner Wolf (1.FC Köln), Alexander Wehrle (1.FC Köln) DFL REGULATIONS PROHIBIT ANY USE OF PHOTOGRAPHS AS IMAGE SEQUENCES AND/OR QUASI-VIDEO 16.02.2020 Herbert Bucco

Der Vorstand des 1. FC Köln setzt die Umstrukturierung des Klubs fort. Unter der Woche wurde mit Christian Keller der künftige Sport-Geschäftsführer bestätigt. Darüber hinaus plant das Präsidium schon länger die Installation eines dritten Geschäftsführers. Dieser könnte nun tatsächlich bald kommen. Doch was macht dann Alexander Wehrle? Eine Klausel in seinem Vertrag gibt ihm Handlungsspielraum.

Köln – Im Mai 2017, der 1. FC Köln war auf dem Weg in die Europa League, gaben die Geißböcke zwei Vertragsverlängerungen bekannt: Die beiden Geschäftsführer Jörg Schmadtke und Alexander Wehrle unterschrieben neue Verträge bis 2023. Wenige Monate später ging Schmadtke und wurde bekanntlich millionenschwer abgefunden, wie es sein neuer Vertrag festgeschrieben hatte. Wehrle blieb.

Doch um Wehrle ranken sich seit Jahren Gerüchte um den VfB Stuttgart. Eine kürzliche Anfrage der Schwaben lehnten die Geißböcke ab, das bestätigte Präsident Werner Wolf. Dass die Gerüchte trotzdem weitergehen, verwundert nicht. Dass Wehrle dazu aber nichts mehr sagen will, ebenfalls. “Ich habe mir vorgenommen, nichts mehr dazu zu sagen. Was ich sagen kann, ist: Mein Vertrag beim 1. FC Köln läuft noch bis 2023”, hatte er im Oktober im GEISSBLOG-Interview erklärt.

Wehrle und Keller haben schon zusammengearbeitet

Über eine Vertragsverlängerung wurde aber noch nicht gesprochen – und wird es wohl auch erst einmal nicht. Wehrle sagte lediglich: “Ich habe hier noch lange Vertrag, über anderthalb Jahre. Das ist im Fußball eine verdammt lange Zeit.” Eine Zeit, in der sich viel verändern kann. Christian Keller zum Beispiel wird in die Geschäftsführung stoßen. Der Ex-Regensburger wird ab April 2022 das Amt des Sportchefs übernehmen, bringt darüber hinaus diverse Kompetenzen mit, die bei den vorherigen Sportchefs nicht zu finden waren.

Und so ist der Prozess einer sich verändernden Geschäftsführung mit Keller bereits angestoßen worden. Wehrle hatte im GEISSBLOG-Interview überdies auch bestätigt, dass er mit dem Vorstand im Austausch sei, inwiefern neben dem Sportchef und ihm selbst ein dritter Geschäftsführer Sinn machen würde. “Unser Strategieprozess läuft bereits seit einiger Zeit, und dazu gehören auch immer strukturelle Fragestellungen. In den vergangenen Jahren sind viele Aufgaben und auch neue Geschäftsfelder hinzugekommen. Ich finde, dass dieser Prozess sehr wichtig ist für die Zukunft des Klubs. Daher diskutieren wir diese Punkte intern.”

FC vor Verpflichtung eines dritten Geschäftsführers?

Wehrle und der Vorstand sind sich darin einig, dass ein dritter Geschäftsführer installiert werden soll. Zudem kennt Wehrle den künftigen Sportchef Keller seit Jahren. Bereits vor seinem Engagement beim FC arbeitete Wehrle noch zu Stuttgarter Zeiten bereits mit Keller zusammen. Keller war damals noch Professor für Sportmanagement an der SRH Hochschule Heidelberg und lud Wehrle sogar mehrfach als Gastdozent in Vorlesungen ein.

Künftig werden sie täglich zusammenarbeiten. Doch wohl nicht nur zu zweit, sondern zu dritt: Der Express berichtet, der FC stehe “unmittelbar vor der Verpflichtung eines weiteren Geschäftsführers”. Dies deckt sich zumindest insofern mit Informationen des GEISSBLOG, als dass die Gespräche mit geeigneten Kandidaten weit fortgeschritten sein sollen. Der Vorstand war auf GEISSBLOG-Nachfrage zwar nicht zu erreichen. Jedoch sollen in den kommenden Wochen die Gespräche finalisiert und die personelle Ergänzung in der Geschäftsführung präsentiert werden.

Wehrle hat ein Sonderkündigungsrecht

Auch wenn Wehrle diese Umstrukturierung generell unterstützt, verfügt der aktuell einzige Geschäftsführer jedoch in seinem Vertrag von 2017, der noch bis 2023 Gültigkeit hat, über eine besondere Klausel: Nach GEISSBLOG-Informationen handelt es sich dabei um eine sogenannte “Change of Control”-Klausel. Diese besagt, dass Wehrle im Falle einer Erweiterung der Geschäftsführung und damit einer Umverteilung der Befugnisse innerhalb der Geschäftsführung ein Sonderkündigungsrecht hat.

Dieses ist zwar offenbar nicht mit einer Abfindung verbunden. Sehr wohl ließe es dem 46-jährigen aber immerhin die Option, aus seinem Vertrag bei den Geißböcken auszusteigen, sofern er mit der neuen Führungsstruktur beim FC nicht einverstanden wäre. Da Wehrle jedoch selbst in Gesprächen mit dem Vorstand diese neue Dreier-Konstellation an der Spitze der GmbH & Co. KGaA vorgeschlagen und den Prozess mit angestoßen haben soll, wäre sein vorzeitiger Abschied wohl nur dann denkbar, sollte er im Rahmen dieser Neuausrichtung nicht zum “Vorsitzenden der Geschäftsführung” ernannt werden – eine Position, die es aktuell noch nicht gibt, die sich aber aus der Aufstockung der Geschäftsführung ergeben würde.

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