Wie erwartet geht nach RB Leipzig auch der 1. FC Köln den Wer vor ein Gericht. Die Geißböcke kündigten am Montag an, noch am selben Tag beim Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Eilverfahren zu stellen. Das Ziel: Der FC will schon im Heimspiel gegen den SC Freiburg am Samstag mehr als die aktuell in NRW zugelassenen 750 Zuschauer ins RheinEnergieStadion lassen.
Können die Fans des 1. FC Köln darauf hoffen, wieder zu Tausenden nach Müngersdorf zu kommen? Wenn es nach dem Vorstand und der Geschäftsführung des 1. FC Köln geht, soll das Oberverwaltungsgericht Münster genau dies in einem ersten Schritt ermöglichen. Die Geißböcke wollen am Montagabend ein entsprechendes Eilverfahren in Gang setzen, wie der Klub am Nachmittag mitteilte.
“Wir gehen davon aus, dass wir so die Obergrenze von 750 Zuschauern für Großveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen kurzfristig verändern können”, erklärte der Klub. Man habe bis zuletzt eine nachvollziehbare Auslastung der Heimspiele angestrebt und dabei zum obersten Ziel die Eindämmung der Pandemie im Blick gehabt. “Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, aber das heißt in diesem Fall, aufmerksam zu machen, wenn Maßnahmen nicht mehr nachvollziehbar und ohne Effekt erscheinen.”
FC beklagt fehlende Kompromissbereitschaft
In Bayern sind inzwischen wieder 10.000 Zuschauer nach 2Gplus-Regel erlaubt, in Baden-Württemberg sind es 6.000, in Sachsen-Anhalt 15.000. Gerade dieser Flickenteppich unterschiedlicher Entscheidungen und Weisungen in Deutschland ist es, der den Verantwortlichen beim FC aufstößt. “Vor allem die regionalen Unterschiede beim Umgang mit Großveranstaltungen bestärken uns, eine juristische Prüfung zu veranlassen”, hieß es in der Mitteilung. “In zahlreichen Bundesländern kam es in den vergangenen Wochen zu Kompromisslösungen. In Nordrhein-Westfalen haben wir leider bisher vergeblich auf solche Kompromisse hingearbeitet.”
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ähnelt der öffentlich bekannteren “einstweiligen Verfügung”. Letztere bietet vorläufigen Rechtsschutz gegen eine potentielle Rechtsverletzung. Der FC hingegen strebt mit der Anordnung einen gerichtlichen Beschluss an, der eine Entscheidung einer Behörde aussetzt – in diesem Fall die Entscheidung, dass bei Sportereignissen nur 750 Zuschauer zugelassen sind.
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