Der 1. FC Köln muss vor dem Spiel am Samstagabend gegen Eintracht Frankfurt eine Niederlage einstecken. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag der Geißböcke abgelehnt und damit mehr Zuschauern als die erlaubten 10.000 Fans in Müngersdorf eine Absage erteilt. Der FC hatte bereits gegen Frankfurt auf 25.000 Zuschauer gehofft.
Wenn der 1. FC Köln am Samstag um 18.30 Uhr gegen Eintracht Frankfurt antritt, werden 10.000 Zuschauer auf den Rängen des RheinEnergieStadions sitzen. Das OVG Münster lehnte eine kurzfristige Erhöhung der Auslastung ab. Das gab das Gericht am Freitagnachmittag bekannt.
In der Stellungnahme des Gerichts hieß es unter anderem: “Die Antragstellerin hält die Regelung für unverhältnismäßig. In Fußballstadien bestünden bereits keine signifikanten Infektionsrisiken. Zudem sei das Infektionsgeschehen aktuell insbesondere angesichts der derzeitigen Hospitalisierungsrate gut beherrschbar. Eine Begrenzung auf 10.000 Zuschauer sei daher im Hinblick auf die damit verbundenen erheblichen finanziellen Einbußen nicht länger gerechtfertigt. Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt.”
Was das Gericht sagt, was der FC wollte
Und weiter: “Die angegriffene Kapazitätsbegrenzung für Fußballstadien verstößt nicht offensichtlich gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. […] Insbesondere besteht die Gefahr, dass sich in Zukunft vermehrt Personen mit einem erhöhten Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs infizieren. Mit ihrer allein auf eine akut nicht zu erwartende Überlastung der Intensivstationen ausgerichteten Argumentation übergeht die Antragstellerin, dass der Scheitelpunkt der sogenannten Omikron-Welle nicht naturgegeben durch ein ungehindertes Infektionsgeschehen erreicht, sondern voraussichtlich maßgeblich durch Infektionsschutzmaßnahmen beeinflusst wurde.”
Der 1. FC Köln hatte erklärt, als der Klub den Eilantrag eingereicht hatte: “Vor dem Hintergrund zahlreicher Expertenstimmen der vergangenen Tage, dass eine Überlastung der Intensivstationen nicht zu erwarten ist, und vielfältiger Lockerungs-Maßnahmen in anderen Lebensbereichen sowie in vielen anderen Ligen in Europa, setzen wir uns auch für den 1. FC Köln für weitere Lockerungen für das nächste Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt ein.” Auch wegen der Sonderregelung der Brauchtumszone in Köln sei eine Einschränkung beim FC unverhältnismäßig. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.
Mit 25.000 Zuschauern gegen Hoffenheim
Das vollständige Urteil, das nicht anfechtbar ist, ist hier unter dem Aktenzeichen 13 B 203/22.NE nachzulesen. Im nächsten Heimspiel des 1. FC Köln am 6. März gegen die TSG Hoffenheim werden nach einem Beschluss des Bund-Länder-Gipfels dann wieder 25.000 Zuschauer zugelassen sein. Am 20. März gegen Borussia Dortmund soll dann sogar wieder eine Vollauslastung von 50.000 Zuschauern möglich sein. Ob der FC gerichtlich versuchen wird, schon gegen Hoffenheim mehr als die zugelassenen 25.000 Fans einlassen zu dürfen, ist noch nicht bekannt.
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