Sportchef Christian Keller (l.) und Lizenzbereich-Leiter Thomas Kessler. (Foto: Bucco)

Sportchef Christian Keller (l.) und Lizenzbereich-Leiter Thomas Kessler. (Foto: Bucco)

CAS-Folgen: Darf der FC bereits in acht Monaten wieder verpflichten?

Der CAS-Schock und seine Folgen. Was darf der 1. FC Köln nach dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs noch – und was nicht? Der GEISSBLOG beantwortet die wichtigsten Fragen zur Transfersperre.

Als den 1. FC Köln am Donnerstag, 15.45 Uhr, eine E-Mail aus Lausanne erreichte, war Sportchef Christian Keller bewusst: Die nächsten beiden Transferperioden fallen flach. Nach Meinung der CAS-Richter konnten die Geißböcke nicht nachweisen, Sturm-Talent Jaka Cuber Potocnik im Januar 2022 nicht zum Vertragsbruch mit Olimpija Ljubljana angestiftet zu haben. Und so bestätigte die letzte Instanz der Sportgerichtsbarkeit das ursprünglich im März 2023 verhängte und anschließend vom FC angefochtene FIFA-Urteil in vollem Umfang.

Dieses Urteil beinhaltet, neben einer Sperre für Potocnik sowie einer Strafzahlung, im Kern: Der FC darf in den nächsten beiden Wechselperioden, nun im Winter und auch im kommenden Sommer, keine neuen Spieler registrieren. Was einem Transferverbot gleichkommt, da die Registrierung Voraussetzung für eine Spielberechtigung ist. Darüber hinaus gilt es, weitere Fragen zu klären:

Darf der FC vertragslose Spieler vor dem 1. Januar verpflichten?

Die erste von zwei zu verbüßenden Wechselperioden beginnt zwar erst am 1. Januar 2024, die Transfersperre tritt allerdings sofort – mit Zustellung des Urteils – in Kraft. Noch im April hatte die FIFA die Verbände über das Vorgehen bei einem Registrierungsverbot informiert. Dieses “tritt automatisch und ab dem Zeitpunkt der Mitteilung in Kraft. Ein solches Verbot gilt für alle Anmeldungen, die bis zum Zeitpunkt der Mitteilung noch nicht abgeschlossen sind”, hieß es in dem Schreiben.

Ab dem Moment, wo das Urteil kommt, gilt es.

Christian Keller

Sportchef Keller bestätigte auf der FC-Pressekonferenz am Freitag: “Wir haben uns auf den Fall vorbereitet, was jetzt mit vertragslosen Spielern wäre. Das geht nicht. Ab dem Moment, wo das Urteil kommt, gilt es.” Hätten die Kölner vertragslose Profis verpflichten wollen, hätten sie dies in den vergangenen Monaten machen müssen. Doch die Verantwortlichen hatten sich nach vielfachen Beratungen dagegen entschlossen.

Darf der FC ab September 2024 vertragslose Spieler verpflichten?

Man könnte meinen: Wenn der FC am 1. September 2024 auch die zweite Transferperiode seines Registrierungsverbots abgesessen hat, wäre alles ausgestanden – und der Club könnte ab diesem Zeitpunkt zumindest wieder vertragslose Spieler unter Vertrag nehmen. Keller bezeichnete eine entsprechende Fragestellung am Freitag als “ziemlich gute Frage”, die “wir tatsächlich so noch nicht geprüft haben”. Die Vermutung des FC-Sportchefs (“Normalerweise müsste das Verbot enden, wenn die zweite Transferphase rum ist”) stimmt allerdings nicht.

Erst im Januar 2025 dürfen die Kölner wieder Spieler registrieren. Das wiederum ist nachzulesen im Transfer-Reglement der Fifa unter Artikel 17.4., wo es heißt: “Der Verein kann neue Spieler national oder international erst ab der nächsten Registrierungsperiode registrieren, die auf die vollständige Verbüßung der entsprechenden Sportstrafe folgt.”

Darf der FC Leihspieler weiter verpflichten?

Ja. Die aktuell ausgeliehenen Luca Waldschmidt (VfL Wolfsburg), Rasmus Carstensen (KRC Genk) und Faride Alidou (Eintracht Frankfurt) dürfen trotz Strafe über das Saisonende hinaus bleiben. Hierzu gilt es, Artikel 25.3. des FIFA-Regelwerks zu konsultieren, wo Ausnahmen des Registrierungsverbots aufgelistet sind. Erlaubt wird sowohl die “Verlängerung der Leihgabe eines Berufsspielers über die natürliche Dauer der Leihvereinbarung hinaus” als auch die “definitive Verpflichtung eines Berufsspielers, der für den Verein direkt vor der Verhängung des Registrierungsverbots vorübergehend registriert wurde”.

Letzteres war schon beim damals noch von Sampdoria Genau ausgeliehenen Jeff Chabot der Fall, der Anfang Mai beim FC einen Vertrag bis 30. Juni 2026 unterschrieben hat. Zu diesem Zeitpunkt galt noch das FIFA-Urteil aus dem Frühjahr, das erst Ende Mai durch den CAS vorübergehend ausgesetzt wurde.

Darf der FC Verträge verlängern?

Ja. Spieler, die bereits für.den FC registriert sind, dürfen auch über das Ende ihrer aktuellen Vertragslaufzeit hinaus für den Club auflaufen. Zum 30. Juni 2024 enden Stand jetzt die Arbeitspapiere von Benno Schmitz, Dominique Heintz, Dimitris Limnios, Noah Katterbach und Philipp Pentke.

Dürfen Leihspieler zurückkehren?

Ja. Jonas Urbig und Tim Lemperle (beide Greuther Fürth), Maximilian Schmid (Roda Kerkrade), Nikola Soldo (1. FC Kaiserslautern) und Marvin Obuz (Rot-Weiss Essen) dürfen ab Sommer 2024, wenn ihre jeweilige Leihe regulär endet, wieder für den FC auflaufen. Das Registrierungsverbot verhindert eine Rückkehr aus der Leihe nicht. Auch dies ist unter Artikel 25.3. des bereits erwähnten FIFA-Reglements nachzulesen. Erlaubt ist die “Rückkehr nach Leihgabe eines Berufsspielers, sofern die Leihvereinbarung von selbst abgelaufen ist”.

Welche Folgen hat das Urteil für die Frauen- und Nachwuchs-Teams?

Die Frauen-Teams sind von dem Registrierungsverbot nicht betroffen, das Nachwuchsleistungszentrum dagegen trifft die Strafe hart. Denn sie gilt auch für die Mannschaften der U21, U19, U17 und U16. Ein sanktionierter Club dürfe lediglich neue Spieler “bis zum Alter von 15 Jahren” registrieren, heißt es von der FIFA.

Talente aus dem Nachwuchsbereich zu den Profis befördern darf der FC allerdings sehr wohl, wobei laut DFL-Spielordnung gleichzeitig höchstens drei Akteure ohne Lizenzspieler-Vertrag auf dem Rasen stehen dürfen.

Kann der FC das CAS-Urteil noch anfechten?

CAS-Entscheidungen können vor dem Schweizer Bundesgericht angefochten werden. Dafür müsste der FC jedoch gravierende Verfahrensfehler nachweisen können. Aktuell planen die Verantwortlichen den Gang vor das Schweizer Bundesgericht nicht. „Stand jetzt gäbe es nur eine relativ geringe Erfolgschance. Wir gehen daher nicht davon aus, dass wir diesen Weg gehen, werden aber alle Optionen ausloten”, sagte Geschäftsführer Philipp Türoff am Freitag.

Aus unserer Sicht haben wir alle Register gezogen, um die Dinge entsprechend aufzuarbeiten.

Philipp Türoff

Ein weiterer juristischer Kampf wäre natürlich mit weiteren Gerichtskosten verbunden. Das CAS-Berufungsverfahren mit allem Drum und Dran hat den Club laut Türoff bereits eine – teilweise durch Versicherungen abgedeckte – sechsstellige Summe gekostet. Der Finanzboss betonte dabei: „Aus unserer Sicht haben wir alle Register gezogen, um die Dinge entsprechend aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Wir haben Gutachter zur Rate gezogen, haben Zeugenaussagen eingebracht, haben Verantwortliche des Clubs aussagen lassen und auf dieser Basis unsere Rechtsposition verteidigt. Trotzdem ist ganz klar, dass dem, was der FC vorgetragen hat, nicht gefolgt wurde.” Mit diesem “schweren Schlag”, mit der “Einschränkung von Handlungsoptionen” muss der abstiegsbedrohte FC nun umgehen.

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