Philipp Türoff und Werner Wolf - und einige Reaktionen aus dem Netz. (Foto: Bucco)

Philipp Türoff und Werner Wolf - und einige Reaktionen aus dem Netz. (Foto: Bucco)

Fan-Reaktionen: Ärger, Nantes-Vergleich und eine außerordentliche MV

Die Fans des 1. FC Köln diskutieren die Entwicklungen der vergangenen Tage. Viele Anhänger kritisieren auf Social Media insbesondere Sportchef Christian Keller, andere den Vorstand um Präsident Werner Wolf. Ein positives Beispiel wurde auch gefunden. Und dann wird die Möglichkeit einer außerordentlichen Mitgliederversammlung diskutiert.

Die Pressekonferenz am Freitagmittag am Geißbockheim sollte Fragen beantworten. Der 1. FC Köln wollte die Entlassung von Steffen Baumgart, vor allem aber das Urteil des CAS erklären und hinter sich lassen in der Hoffnung, mit einem reinen Tisch ins neue Jahr starten zu können. Doch das ging offensichtlich schief.

Viele Fans waren nicht beeindruckt vom Auftritt der Verantwortlichen. Während Philipp Türoff als Finanz-Geschäftsführer und nüchterner Kommunikator der Fakten rund um das CAS-Urteil wenig im Fokus stand, gerieten Sportchef Christian Keller und Präsident Werner Wolf ins Visier der Anhänger-Kritik.

Manche Fans forderten Keller oder Wolf zum Rücktritt auf. Manche sahen die Reputation des Clubs in Gefahr. Manche sahen in den Äußerungen der Verantwortlichen einen “kompletten Realitätsverlust”. Manche aber stürzten sich einfach in Ironie und Sarkasmus.

Wiederum andere versuchten doch das Positive zu sehen. Insbesondere dem Fokus auf den Nachwuchs und die größten Talente, gezwungenermaßen wegen der Transfer-Sperre, können FC-Fans einiges abgewinnen. Als Beispiel wird bereits der FC Nantes genannt, der 2014 als Aufsteiger eine einjährige Transfer-Sperre kassiert hatte, trotzdem zwei weitere Jahre die Ligue 1 hielt und dann sogar zwei Mal nur knapp den Einzug in die Europa League verpasst.

Und schließlich gibt es so manchen FC-Fan, der gerade öffentlich darüber nachdenkt, was die über 130.000 Mitglieder tun werden. Stichwort: außerordentliche Mitgliederversammlung. Diese kann laut Satzung entweder der Vorstand oder der Mitgliederrat per Beschluss einberufen – oder eine Gruppe von mindestens 1.000 Mitgliedern.

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