Zwei ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln müssen in Haft. Nach einem illegalen Autorennen mit Todesfolge im Dezember 2023 hat das Landgericht Köln am Mittwoch ein eindeutiges Urteil gefällt.
Im Prozess gegen zwei Ex-Talente des 1. FC Köln ist das Urteil ergangen: Die beiden 22-Jährigen wurden vom Landgericht Köln für schuldig befunden und zu fünf beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die früheren Nachwuchsspieler der Geißböcke hatten sich am 1. Dezember 2023 auf der Autobahn 555 zwischen Köln und Bonn ein illegales Rennen geliefert. Zwei Frauen kamen dabei ums Leben.
„Wir haben keine Zweifel daran, dass Sie ein Rennen gefahren sind“, stellte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Mittwochmittag klar. „Es ging darum, zu schauen, wer der Schnellste ist.“ Es habe sich daher nicht um einen tragischen Unfall gehandelt – zwei Menschen seien einem Verbrechen zum Opfer gefallen. „Das kann man sich nicht irgendwie schönreden“, so der Richter. Die beiden jungen Männer nahmen das Urteil sichtlich geschockt auf.
Angeklagte stritten Rennen ab
Im Verlauf des Prozesses hatten die Fußballer mehrfach bestritten, ein Rennen gefahren zu sein. Sie hatten sich jedoch auch widersprochen und sich gegenseitig die Schuld zugeschoben. Beide räumten ein, zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Der Vorwurf der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs mit Todesfolge wurde ebenfalls anerkannt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Angeklagten zu Beginn der Woche Jugendstrafen von drei Jahren sowie zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Die 26. Große Strafkammer des Landgerichts wählte aufgrund des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge ein höheres Strafmaß. Die Verteidiger hatten auf Freispruch beziehungsweise eine Bewährungsstrafe plädiert.
Katastrophe auf der A555 nach U21-Spiel
Ereignet hatte sich die Tragödie an einem späten Freitagabend auf dem Heimweg der Spieler nach dem Regionalliga-Derby der FC-U21 gegen Fortuna Köln (3:3) im Franz-Kremer-Stadion. Eines der beiden hochmotorisierten Fahrzeuge hatte mit einem Tempo von mehr als 200 km/h – erlaubt waren 120 km/h – einen VW Polo gerammt, der daraufhin explodierte. Eine Mutter und ihre 23-jährige Tochter verstarben in dem Kleinwagen.
Der 1. FC Köln hatte die damals 20-Jährigen zunächst vom Trainingsbetrieb freigestellt und die auslaufenden Verträge im Sommer 2024 jeweils nicht verlängert. Beide Spieler fanden neue Vereine in der 5. Liga. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben die Möglichkeit, Revision einzulegen. Verantwortliche des FC sagten in dem Prozess nicht aus.





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