Der Mitgliederrat des 1. FC Köln muss sich nach dem Auswärtsspiel beim VfB Stuttgart mit einer Anzeige wegen Körperverletzung auseinandersetzen. Der Beschuldigte ist ein Angehöriger des Mitgliederrates (Name der GEISSBLOG-Redaktion bekannt). Die Polizei Stuttgart ermittelt.
Nach exklusiven GEISSBLOG-Informationen ging am vergangenen Samstag gegen 15.40 Uhr bei der Polizei Stuttgart eine Anzeige wegen Körperverletzung in der Mercedes-Benz-Arena ein. Dies bestätigte die Pressestelle des örtlichen Polizeipräsidiums auf GBK-Nachfrage. Demnach handelte es sich bei dem Beschuldigten um einen Angehörigen des Mitgliederrats des 1. FC Köln. Er soll im Stadion eine Frau geschlagen haben.
Wie es dazu kam, wurde zunächst nicht bekannt. Die Polizei bestätigte allerdings ebenfalls, dass Zeugen für den Vorfall genannt worden seien und der Fall nun bearbeitet werde. Auch dem 1. FC Köln ist der Vorfall inzwischen bekannt. Offiziell äußern wollten sich die Verantwortlichen der Geißböcke auf Nachfrage dieser Onlinezeitung zwar nicht. Jedoch wurden intern bereits Gespräche über den Vorfall geführt.
Rücktritt? Was die Satzung vorsieht
Sollte sich der Verdacht erhärten, müsste die betreffende Person ihr Amt niederlegen. Dazu heißt es in der Vereinssatzung des 1. FC Köln in Paragraph 16.9: “Jedes Organmitglied kann sein Amt jederzeit unter Beachtung einer Frist von einem Monat durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand niederlegen.”
Zuvor heißt es bereits in Paragraph 16.8: “Jedes Organ kann eigene Mitglieder, die gegen ihre Pflichten […] verstoßen, mit Zustimmung des Vorstands und des Mitgliederrats bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung suspendieren.”
Dieses FC-Mitglied würde nachrücken
Der Mitgliederrat dürfte den Vorfall spätestens auf seiner nächsten Sitzung besprechen. Für den Fall eines Rücktritts sähe die Vereinssatzung des 1. FC Köln in Paragraph 22.8 vor, dass jenes nicht gewählte Mitglied nachrücken würde, welches bei der Mitgliederversammlung 2021 zwar nicht in die Top 15 und damit in den Rat gekommen war, aber mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hatte.
Im November 2021 hatte das 16.-beste Ergebnis und damit das erste Ergebnis, was nicht für die Direktwahl gereicht hatte, mit 54,35 Prozent Wolfgang Gommersbach erzielt. Danach lagen Axel Zimmermann (53,85%) und Christian Künstler (50,95%) auf den Plätzen 17 und 18. Sollte Gommersbach zur Verfügung stehen, würde er also nachrücken und bis zur nächsten Mitgliederrats-Wahl im Herbst 2024 dem Gremium angehören.
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