Der 1. FC Köln steckt mitten in den Personalplanungen für die kommende Saison. Dabei dürften Leihspieler eine tragende Rolle spielen – auch, weil die Geißböcke aus dem FIFA-Urteil gelernt haben.
Sechs Spieler könnten zur neuen Saison von ihren Leihvereinen zum 1. FC Köln zurückkehren. Marvin Obuz, Jonas Urbig und Meiko Sponsel werden in jedem Fall dazu zählen. Sie alle wurden bereits von ihren Klubs verabschiedet. Wie sich die Situationen bei Noah Katterbach, Ondrej Duda und Jens Castrop gestalten, ist aktuell noch unklar.
Ungeachtet der sportlichen Perspektive des Sextetts, haben sich die unterschiedlichen Leihkonstrukte für den FC ausgezahlt. Denn nach dem FIFA-Urteil vom 29. März gegen den FC wissen die Kölner nun, wie es sich mit Leihspielern verhalten würde, sollte die Transfer-Sperre im finalen Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs doch wieder eintreten.
Denn selbst wenn es dem 1. FC Köln laut Urteil dann doch wieder verboten sein sollte, neue Spieler zu registrieren, dürften verliehene Spieler nichtsdestotrotz ans Geißbockheim zurückkehren und würden ganz normal für die folgende Saison eine Spielgenehmigung erhalten. Zumindest unter gewissen Voraussetzungen.
Vier Fälle von Leihgeschäften
Der FC hat in dieser Saison dabei vier unterschiedliche Fälle durchspielen müssen: Im Falle von Obuz und Sponsel endet die Leihe automatisch am Saisonende – beide Spieler wären also auch trotz Transfer-Sperre zurückgekehrt und nächste Saison spielberechtigt werden. Denn die Leihe endete, wie es in den FIFA-Regularien heißt, “auf natürliche Weise”. Die Fälle Urbig, Castrop und Katterbach hingegen liegen anders.
Urbig hätte nur durch Regensburgs Abstieg vorzeitig zum FC zurückkehren könne, weil die Leihe im Falle des Klassenerhalts noch ein Jahr länger gegangen wäre und eben nicht “natürlich” geendet hätte. Bei Katterbach hätte die Kaufoption des HSV eine Rückkehr ohnehin verunmöglicht.
In Castops Fall wiederum ist bis heute nicht klar, was im Falle der Transfer-Sperre passiert wäre: Hätte Nürnberg die Kaufoption aktiviert und der FC wiederum die Rückkaufoption, ist völlig unklar, ob die FIFA die Rückkaufoption als neues Transfergeschäft gewertet oder das Leihgeschäft als “natürlich beendet” gewertet hätte. Diese Klausel hätte sich also plötzlich als Bumerang für den FC erweisen können.
Verleiht der FC mindestens fünf Talente?
Mit Blick auf die aktuelle Kaderplanung und die Ungewissheit, wie der CAS endgültig über das Urteil entscheiden wird, ist dieses Wissen über die unterschiedlichen Leihen nun ein Vorteil für den FC. Schließlich könnten die Geißböcke bei Leihgeschäften in diesem Sommer darauf achten, dass im Falle einer Transfer-Sperre im nächsten Jahr alle verliehenen Spieler zurückgeholt werden könnten, um den Kader zu verstärken.
Zu den aktuellen Leihkandidaten zählen Tim Lemperle und Nikola Soldo. Sollte Soldo verliehen werden, würde der FC den geplanten, weiteren Innenverteidiger holen, um die Qualität im Zentrum zu stärken. Auch Spieler wie Mathias Olesen oder Florian Dietz könnten sich bei anderen Vereinen wichtige Spielpraxis holen, ehe sie nächste Saison im Bestfall als Neuzugänge zurückkehren würden. Und weil der FC auch Urbig noch einmal ein Jahr verleihen will, um ihm Spielpraxis auf Zweitliga-Niveau zu geben, könnte es in diesem Sommer zu fünf oder mehr Leihen kommen.
Vorteil von Leihen gilt in beide Richtungen
Damit würde der FC gleichzeitig in dieser Transferperiode Platz im Kader für zusätzliche Neuzugänge schaffen. Christian Keller betonte, keinen übergroßen Kader für alle Eventualitäten bauen zu wollen. Durch Leihen würde er dies umgehen. Schließlich müssen sich die Kölner, das immerhin betonte Keller, auf das Szenario einer wiedereinsetzenden Transfer-Sperre vorbereiten.
Der Klub hat jedoch nicht nur in die eine, sondern auch in die andere Richtung bei Leihgeschäften gelernt. Statt Spieler in diesem Sommer fest zu verpflichten, könnten diese auch (im Bestfall mit Kaufoption) ausgeliehen werden. Denn Leihspieler dürfen im Anschluss weiter unter Vertrag genommen werden – trotz Transfer-Sperre. Dies hat das Beispiel Jeff Chabot gezeigt. Da der Innenverteidiger bereits beim FC registriert war, durften die Kölner Chabot unabhängig vom Urteil fest unter Vertrag nehmen.
So oder so: Der 1. FC Köln wird sich in der Kaderplanung für die Saison 2023/24 auch mit Leihspielern auseinandersetzen müssen – und das in beide Richtungen. Zumindest über solche Eventualitäten konnte das FIFA-Urteil in den vergangenen Monaten Klarheiten bringen. Wenngleich man beim FC natürlich weiterhin fest darauf hofft, dass das Urteil am Ende gänzlich aufgehoben wird.
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