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Vergebliche Keller-Forderung: DFB bestraft den FC

Gegen Werder Bremen hatten die Fans des 1. FC Köln unter anderem mit ferngesteuerten Autos und dem passenden Banner "Wir lassen uns nicht fernsteuern" protestiert. (Foto: IMAGO / Sven Simon)
Gegen Werder Bremen hatten die Fans des 1. FC Köln unter anderem mit ferngesteuerten Autos und dem passenden Banner "Wir lassen uns nicht fernsteuern" protestiert. (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Das DFB-Sportgericht hat dem 1. FC Köln aufgrund der DFL-Proteste im Januar und Februar eine Geldstrafe aufgebrummt. Geschäftsführer Christian Keller hatte vergeblich für eine Straffreiheit der Profi-Clubs plädiert.

Der 1. FC Köln wird aufgrund der Proteste seiner Fans gegen einen Investoren-Einstieg bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) zur Kasse gebeten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Geißböcke mit zwei Geldstrafen in Höhe von insgesamt 20.000 Euro belegt.

Bestraft werden die Proteste in den Heimspielen gegen Borussia Dortmund (20. Januar) und Werder Bremen (16. Februar) – jeweils mit 10.000 Euro. In beiden Partien waren aus der Südkurve diverse Gegenstände wie Tennisbälle und Schokomünzen auf den Rasen geflogen, gegen Bremen auch ferngesteuerte Autos. Die Spiele waren fünf beziehungsweise drei Minuten unterbrochen worden.

“Wenn Sportgerichtsbarkeit weitsichtig wäre…”

6600 Euro der Strafe können für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. “Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen”, heißt es in einer Mitteilung des DFB.

FC-Geschäftsführer Christian Keller wiederum hatte im Februar eine Straffreiheit der Vereine angeregt, dem RND gesagt: “Wenn die DFB-Sportgerichtsbarkeit weitsichtig wäre, würde man nach der DFL-Entscheidung auch die potenziellen Strafgesuche einstellen und Ruhe einkehren lassen. Wir hatten eine Ausnahmesituation für den gesamten deutschen Profifußball, die nicht über den Strafzumessungsleitfaden abgedeckt ist.”

Höhere Strafen für Bundesliga-Konkurrenz

Doch Keller hatte auch mit den Sanktionen gerechnet, wie er damals im GEISSBLOG-Interview erklärt hatte: „Ich gehe davon aus, dass es Strafen für die Spielunterbrechungen geben wird. Im Strafzumessungsleitfaden des DFB, der meiner Meinung nach deutlich überarbeitet gehört, steht allerdings nicht, welche Strafen für fliegende Schokotaler, Tennisbälle, Äpfel oder funkgesteuerte Autos vorgesehen sind.“

Andere Bundesligisten, die für längere Spielunterbrechungen als der FC gesorgt hatten, müssen höhere Geldstrafen hinnehmen. Union Berlin und Borussia Dortmund wurden jeweils zu 60.000 Euro verurteilt, der FC Bayern München zu 40.000 Euro, der VfB Stuttgart und der SC Freiburg zu 30.000 Euro. Die Geißböcke haben ihrem Urteil zugestimmt, dieses ist damit rechtskräftig.

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