Dieses Urteil dürfte für Aufsehen in der bundesweiten Fan-Szene sorgen. Borussia Mönchengladbachs ehemaliger Vorsänger Nils B. ist vom Landgericht Mönchengladbach zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der Fan der Fohlen hatte während eines Spiels einen anderen Fan gegen den Kopf getreten.
Mönchengladbach – Wenn ein Gericht eine Bewährungsstrafe ausschließt, dann muss es sich um eine besonders brutale Tat handeln. So entschied Richter Lothar Beckers am Donnerstag und verurteilte Nils B. wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar ein Jahr mehr gefordert und auf versuchten Totschlag plädiert, wie die “Rheinische Post” berichtet.
Strafmaß hätte noch höher ausfallen können
Im Dezember 2015 hatte der Verurteilte bei einem Heimspiel der Borussia gegen den SV Darmstadt 98 einen betrunkenen Fan erst geschubst und dann beim Fallen mit voller Wucht ins Gesicht getreten. Das Opfer war dabei mit dem Hinterkopf auf den Boden geprallt und hatte sich eine Hirnblutung mit Hirnödem zugezogen. Auslöser war Bier gewesen, das das Opfer in Richtung des damaligen Vorsängers gespritzt hatte.
“Wenn man ins Stadion geht, dann muss man bestimmte Dinge einfach hinnehmen. Man begibt sich dann in eine Situation, in der es nun mal vorkommt, dass man Bier abbekommt oder Senf an der Jacke klebt”, sagte der Richter nach der Urteilsverkündung. “Wenn man jemanden, der offensichtlich betrunken ist, in so einer Situation derart traktiert, wie es Herr B. getan hat, dann handelt es sich dabei um gefährliche Körperverletzung.” Das Strafmaß hätte noch höher ausfallen können, wenn sich der Täter nicht schon im Vorfeld mit dem Geschädigten auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 8000 Euro geeinigt hätte.
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