Der 1. FC Köln ist vom Deutschen Fußball-Bund unter anderem für “beleidigende Gesänge” seiner Fans bestraft worden. Der GEISSBLOG.KOELN hat exklusiv mit DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch und FC-Sportchef Jörg Schmadtke gesprochen.
Köln – Zunächst einmal die Fakten: Es geht bislang einzig um Beleidigungen in Richtung der Person Dietmar Hopp. Der Mäzen der TSG 1899 Hoffenheim hat die Schmähgesänge gegen seine Person jahrelang mehr oder minder schweigend ertragen. Im vergangenen Jahr aber teilte er dem Deutschen Fußball-Bund auf offiziellem Wege mit, dass diese für ihn nicht mehr tolerierbar seien.
Erst mit Hopp wird Funktionärs-Beleidigung strafbar
Der Verband nahm sich die Beschwerde zu Herzen – und reagierte. Erst bekam Borussia Dortmund in einem Sammelurteil für diverse Vergehen auch eine Geldstrafe für “Schmähgesänge der Dortmunder Zuschauer” während des Bundesliga-Spiels in Hoffenheim. Nun folgte eine ähnliche Strafe für den 1. FC Köln wegen “beleidigender Gesänge” der Fans im Auswärtsspiel bei der TSG. Beide Spiele fanden im Dezember 2016 statt.
Drei Dinge sind hier zu erwähnen: Erstens konnten Schmähgesänge durchaus schon in der Vergangenheit bestraft werden, beispielsweise bei rassistischen Äußerungen. Die Beleidigung eines Funktionärs wie im Falle Hopp durch “Hurensohn”-Rufe fiel bislang aber nicht in den Bereich, den ein DFB-Sportgericht für beachtenswert hielt. Zweitens sei zu erwähnen, dass Hopps Name in den Mitteilungen des DFB über das jeweilige Urteil nicht vorkam. Es wurde lediglich 1899 Hoffenheim als gegnerischer Klub erwähnt. Und drittes hätte Hoffenheim eigenständig Anzeige wegen der Gesänge stellen können, tat dies aber nicht. Der DFB nahm selbst Ermittlungen auf.
Spinner will Kritik beim DFB-Vorstand hinterlegen
Beim 1. FC Köln nahm man das Urteil des Verbandes mit Unverständnis zur Kenntnis, verzichtete aber aus taktischen Gründen auf einen Einspruch (mehr dazu hier). Am Freitag, wenn der Vorstand des DFB zusammenkommt, will Vorstandsmitglied und FC-Präsident Werner Spinner nach GBK-Informationen allerdings seine Zweifel am Vorgehen äußern und ein Umdenken einfordern. Denn der Effzeh befürchtet, dass dieses Urteil eine Negativ-Spirale in Ganz setzen könnte, die nur noch weitere und drastischere Strafen nach sich ziehen könnte.
Weiterlesen: Vize-Präsident Koch verteidigt die Strafen
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