Der 1. FC Köln wird nach dem Platzsturm am letzten Heimspiel der vergangenen Saison gegen den VfL Wolfsburg zur Kasse gebeten. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die Berufung der Kölner am Donnerstag zurückgewiesen.
Verhandelt wurde Berufung am Donnerstag auf dem DFB-Campus in Frankfurt. Vom 1. FC Köln waren Vizepräsident Carsten Wettich, Geschäftsführer Christian Keller und Justiziar Oliver Zierold nach Hessen gereist, um die Position des 1. FC Köln zu erläutern.
Jedoch ohne Erfolg: Das Bundesgericht des DFB hat die Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro bestätigt. Grund dafür ist das Zünden von Pyrotechnik (21.000 Euro) sowie der Platzsturm (15.000 Euro) aus dem Spiel gegen den VfL Wolfsburg. Am letzten Heimspiel der Vorsaison hatten die Kölner trotz Niederlage den Einzug in das internationale Geschäft erreicht. Allerdings darf der 1. FC Köln ein Drittel der Geldstrafe für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das sagt Christian Keller
“Es war uns wichtig, unsere Sichtweise persönlich zu erläutern, gleichwohl wir bereits erwartet hatten, dass sich unsere Argumentation im konkreten Fall nicht direkt strafmindernd auswirken wird”, erklärte Sportchef Christian Keller nach der Verhandlung. “Aus unserer Sicht ist der Strafzumessungsleitfaden des DFB in seiner aktuellen Ausgestaltung und Auslegung nicht zielführend, weshalb wir auch die verhängte Strafe für unverhältnismäßig halten. Insbesondere wurde die Situation nach dem Wegfall der Corona-Beschränkungen, die nachweisbar zu einem exzessiveren Verhalten in vielen gesellschaftlichen Bereichen, nicht nur im Fußball, geführt hat, aus unserer Sicht nicht hinreichend berücksichtigt. Unabhängig von dem erwartbar ernüchternden Urteil möchte ich aber explizit den konstruktiven Austausch mit den anwesenden DFB-Vertretern erwähnen. Das Verständnis dafür, dass ein ‚Weiter so‘ nicht für nachhaltige Verbesserung sorgen wird, wurde geschaffen.”
Mit dem Urteil sind die Strafen für den 1. FC Köln jedoch noch nicht vollends abgehandelt. Noch stehen die Entscheidungen des Bundesgerichtes für das Auswärtsspiel bei Union Berlin, dem Heimspiel gegen den 1. FSV Mainz 05 sowie das Auswärtsspiel beim VfB Stuttgart aus. Insgesamt beläuft sich die geforderte Strafe dabei noch auf auf fast 200.000 Euro. Insbesondere die pyrotechnischen Vorfälle beim letzten Saisonspiel beim VfB Stuttgart wurde mit 117.200 Euro Geldstrafe hart geahndet. Diese Urteile erwartet der Verein bis Ende des Jahres.
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