fbpx

Ausbaupläne ungültig: Gericht entscheidet gegen die Stadt und den FC

Das Geißbockheim ist das Zuhause des 1. FC Köln. (Foto: Bopp)
Das Geißbockheim ist das Zuhause des 1. FC Köln. (Foto: Bopp)

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat endlich entschieden – und der Stadt Köln sowie dem 1. FC Köln eine empfindliche Niederlage beigebracht. Das OVG Münster erklärte am Donnerstag den städtischen Bebauungsplan für die Ausbaupläne des FC am Geißbockheim für ungültig. Dies könne zwar noch korrigiert werden. Doch dazu wird es wohl nicht mehr kommen – weil Stadt und Klub inzwischen ohnehin anders planen.

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden – und eigentlich hatten sich die Stadt Köln und der 1. FC Köln auf einen juristischen Sieg eingestellt. Doch nun kam der Erfolg für die Naturschützer, die gegen die Umwandlung der Gleueler Wiese in Kunstrasenplätze geklagt und erklärt hatte, dass die städtische Fläche in Marsdorf als Alternative nicht ausreichend geprüft worden sei.

Dieser Klage der Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ und des NRW-Ablegers des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) gab das OVG Münster am Donnerstag nun statt. Konkret erklärte das Gericht, dass eine Vollversiegelung der Gleueler Wiese nicht vorgesehen sei und kritisierte “handwerkliche Fehler” der Stadt Köln. Der 1. FC Köln war an dieser Klage nur Zuschauer, weil sich der Rechtsstreit an die Stadt richtete und nicht an den FC.

Marsdorf wird alternativlos

Eine Revision ist nicht zulässig, einzig könnte die Stadt Köln beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Beschwerde einlegen. Allerdings haben sich die politischen Parteien und der 1. FC Köln längst darauf verständigt, in Marsdorf die Planungen voranzutreiben, um den Geißböcken dort einen zweiten Standort zu ermöglichen. Zwar wird auch dort ein neuer Bebauungsplan beantragt werden müssen, jedoch hoffen alle Beteiligten, dass dies ohne Rechtsstreite möglich wird.

Nach der herben Niederlage inklusive Kritik an der Stadt Köln ist diese nun am Zug: Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte bis Ende 2022 eine Lösung angekündigt. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster liegen nun alle Fakten auf dem Tisch. FC-Präsident Werner Wolf hatte ebenso schon angekündigt: “Es gibt erste konkrete Planungen für einen neuen zweiten Standort in Köln-Marsdorf.” Und weiter: “Egal, wie das Gericht entscheidet, werden wir vorbereitet sein und eine sehr gute Lösung angehen können.” Diese heißt nun Marsdorf – und sie erscheint alternativlos.

DAS KÖNNTE DICH AUCH INTERESSIEREN

DISKUTIER MIT!

Willkommen im Kommentarbereich des GEISSBLOG!
Hier kannst du über den 1. FC Köln diskutieren und dich mit anderen Usern austauschen. Bitte beachte dabei die Spielregeln in unserer Netiquette! Du findest sie hier und kannst sie jederzeit nachlesen. Viel Spaß!
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
6 Kommentare
Neueste
Älteste Meistbewertete
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
6
0
Diskutier mit & schreib einen Kommentar!x