Ein Fan und Mitglied des 1. FC Köln bekommt für zwei Böllerwürfe mächtig Ärger. Der Besucher des Derbys Bayer Leverkusen gegen die Geissböcke im November 2015 wird für seine Tat vom Effzeh in Regress genommen und soll aus dem Klub ausgeschlossen werden.
Köln – Der 2:1-Sieg des 1. FC Köln in Leverkusen dank zweier Tore von Dominic Maroh könnte einem Fan noch teuer zu stehen kommen. Weil der Anhänger gegen Ende der Partie zwei Böller von der Tribüne in Richtung Spielfeld geworfen hatte, waren die Geissböcke zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt worden.
Bundesgerichtshof macht Weg frei für Fan-Strafe
Dieses Geld fordert der Effzeh nun von dem Fan zurück, der nach Aussage der Geissböcke “zweifelsfrei ermittelt” werden konnte. Zudem leitete der Klub ein Vereinsausschlussverfahren gegen den Fan ein. Zuvor war bereits ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen worden.
Im September 2016 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Böllerwerfer und andere Krawallmacher im Stadion für Geldstrafen, die den Vereinen aufgebrummt werden, haftbar gemacht werden können. Davon macht der Effzeh nun Gebrauch. Und es wird wohl nicht die letzte Forderung bleiben. Der Deutsche Fußball-Bund berät noch über das Strafmaß u.a. für die im Derby gegen Borussia Mönchengladbach gezündete Pyrotechnik.
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