Der 1. FC Köln wurde nun also nach dem BVB als zweiter Klub wegen solcher verbalen Äußerungen in Form eines Sammelurteils bestraft. Dadurch, dass der Effzeh nicht der erste Verein war, hätte er durch einen Einspruch gegen das Urteil keinen Präzedenzfall verhindern können. Den hatte es bereits zuvor im Falle Borussia Dortmunds gegeben. Doch obwohl die Geissböcke trotzdem Einspruch erheben wollten, entschieden sie sich dagegen.
Effzeh hätte mit drastischen Strafen rechnen müssen
Wie der GEISSBLOG.KOELN erfuhr, hätte bei einem Einspruch die Strafe für die Vergehen während der vier Spiele (Freiburg, Frankfurt, Gladbach, Hoffenheim) in der Hinrunde noch höher ausfallen können. Darüber hinaus wären bei einem Einspruch in der einen Sache die Verfahren in den anderen Sachen – in der Causa Leipzig und in der Causa 20 Jahre Wilde Horde – nicht eingestellt, sondern verhandelt worden. Die Folge wäre ein noch viel erheblicherer Schaden für die Geissböcke gewesen. Das hatten nach GBK-Informationen die Vorgespräche zwischen dem Klub und dem DFB ergeben.
So biss der Effzeh in den sauren Apfel, verzichtete auf einen Einspruch in der einen Sache, um in der anderen Sache glimpflich davon zu kommen und schluckte die bittere Pille, die sich nun aus dem Urteil wegen “beleidigender Gesänge” für alle Seiten ergibt. Doch weil dieser Vorgang bereits Borussia Dortmund angelastet worden war, wäre ein Präzedenzfall ohnehin nicht mehr zu verhindern gewesen. So ließ sich auf Seiten der Geissböcke lediglich das Strafmaß in erträglichem Rahmen halten. Doch der Deutsche Fußball-Bund wird künftig wohl noch häufiger wegen “Schmähgesängen” ermitteln.
Wie denkt Ihr über Bestrafung für Gesänge? Diskutiert mit!
Morgen beim GEISSBLOG.KOELN: Was FC-Sportchef Jörg Schmadtke und DFB-Vize-Präsident Dr. Rainer Koch zu der “Schmähgesang-Strafe” sagen – wir haben mit beiden exklusiv gesprochen.
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