Wie argumentiert der 1. FC Köln?
Die Geissböcke verloren das Spiel am Sonntag zwar klar mit 0:5. Das diskutierte Tor fiel allerdings in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit beim Stand von 0:1 und bedeutete das zwischenzeitliche 0:2. Es hätte nicht zählen dürfen, der Effzeh wäre also mit einem Ein-Tor-Rückstand in die Pause gegangen. “Kurz vor der Pause das 0:2 in Dortmund zu kriegen, ist spielentscheidend, ganz klar”, stellte Timo Horn fest und vertrat damit die Meinung aller Kölner Verantwortlichen. Die in Paragraph 13.2c erwähnte Beeinflussung der Spielwertung sei dadurch gegeben. Und weil das Sportgericht darf – zumindest, wenn es den Fall rein objektiv betrachtet – das Endergebnis nicht in Kalkül ziehen, sondern lediglich bewerten, was bis zum Regelverstoß passiert war. Zu diesem Zeitpunkt lag der 1. FC Köln mit einem Tor und damit in Schlagdistanz zurück, ausweglos – wie beim späteren 0:5 beispielsweise – war die Lage in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit noch nicht.
Gibt es Vergleichsfälle?
Bundesliga-Spiele mit derart diskutablen Situationen gab es in den letzten Jahren nicht häufig. Die Relegation zwischen Hertha BSC und Fortuna Düsseldorf mit den Fans am Spielfeldrand fällt einem ein. Das Phantomtor von Stefan Kießling durch einen Riss im Tornetz gegen 1899 Hoffenheim. Und natürlich jeder Nicht-Treffer von Thomas Helmer im Jahr 1994 für den FC Bayern gegen den 1. FC Nürnberg. Ein Blick
Der Unterschied: In beiden Spielen wähnte der jeweilige Schiedsrichter den Ball im Tor und gab daraufhin den Treffer. Der Schiedsrichter hatte keinen “Regelverstoß” begangen, sondern seine falsche Wahrnehmung zu einer falschen Entscheidung führen lassen – ganz so, als ob der Referee auf eine Schwalbe hereingefallen oder eine Tätlichkeit übersehen hätte. Diese Fälle beschreiben jenen strittigen Umstand der “Tatsachenentscheidung”, die von DFB und FIFA nicht mehr ausgehebelt werden sollte.
In Dortmund gegen den 1. FC Köln allerdings ging es um keine Tatsachenentscheidung. Schiedsrichter Ittrich hatte keine Tatsachenentscheidung aufgrund einer falschen Wahrnehmung getroffen, sondern einen Regelverstoß begangen, indem er ein Tor anerkannte, nachdem er das Spiel bereits wegen einer vorangegangenen Szene unterbrochen hatte. Dies wird der DFB nun bewerten müssen. Doch genau deshalb kann der 1. FC Köln darauf hoffen, tatsächlich ein Wiederholungsspiel zugesprochen zu bekommen.
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