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Urteil am 9. November: Wie teuer wird ein Böllerwurf?

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Pyro-Show im FC-Fanblock beim Auswärtsspiel in Gladbach. (Foto: MV)

Der 1. FC Köln geht in die letzte Instanz: Am 9. November 2017 wird der Bundesgerichtshof entscheiden, wie viel ein Fußball-Fan zahlen muss, der im Februar 2014 einen Knallkörper im RheinEnergieStadion geworfen und dabei sieben Zuschauer verletzt hatte.

Köln/Karlsruhe – Der Termin steht fest: Am 9. November werden alle Parteien Klarheit haben. Wie viel Geld anteilig an einer Strafe durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) darf ein Fußballklub an einen verursachenden Fan weitergeben? Um diese Frage geht es, der Effzeh führt den Musterprozess bis zum Ende fort.

20.340 Euro oder 30.000 Euro?

Geschäftsführer Alexander Wehrle hatte immer wieder betont, der Klub wolle Rechtssicherheit haben, in welcher Höhe man Verbandsstrafen weiterreichen könne, wenn Fans im Umfeld eines Fußballspiels auffällig und so Strafen durch den DFB veursachen würden. Im Zweitliga-Heimspiel gegen den SC Paderborn hatte ein Fan einen Böller gezündet, weshalb der Effzeh in einer Sammelstrafe schließlich zu 60.000 Euro verurteilt worden war. Das Oberlandesgericht hatte entschieden, der Fan müsse anteilig 20.340 Euro an den FC zahlen.

Der Klub aber will mehr Geld – insgesamt 30.000 Euro – und rief deshalb den Bundesgerichtshof an. Die Argumentation: Die Geissböcke hatten in der Sammelstrafe des DFB einen Nachlass für Maßnahmen erhalten, die sich strafmindernd ausgewirkt hatten. Diese strafmindernden Umstände hätten aber laut FC nichts mit der eigentlichen Höhe der Geldbuße zu tun, die fällig gewesen wäre, wenn es keinen “Rabatt” gegeben hätte.

Eine Frage der Bezuggröße

In Zahlen: Eigentlich hätte der 1. FC Köln für den Böllerwurf alleine 80.000 Euro zahlen müssen. Insgesamt kam aber aufgrund anderer Strafen und Rabatt eine Summe in Höhe von 118.000 Euro zusammen (zwei Mal 20.000 Euro, ein Mal 38.000 Euro und für den Böllerwurf 40.000 Euro). Weil der Effzeh aber darüber hinaus bereits diverse Maßnahmen umgesetzt hatte, unter anderem die Installation einer Videoüberwachung im Stadion, musste der Klub nur 60.000 Euro an den DFB überweisen.

Das Oberlandesgericht setzte die Strafe für den Fan in Höhe von 20.340 Euro auf Basis dieser gezahlten 60.000 Euro an – im gleichen Verhältnis wie die 40.000 Euro zu den 118.000 Euro. Dieser Logik will der 1. FC Köln aber nicht folgen, da der Fan keinen Anspruch auf einen Rabatt habe, der durch Leistungen des Klubs zustanden gekommen waren. Der Zivilsenat hatte jedoch argumentiert, dass nur das Verhältnis der einzelnen Strafe zur Gesamtstrafe zähle, nicht zur maximal möglichen. Der oberste Gerichtshof muss nun entscheiden, welche Bemessung er für richtig hält. Dann wird auch klar sein – nicht nur für den 1. FC Köln – wie teuer künftig ein Böllerwurf in Deutschland für einen Fan wird.

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