Die Mitgliederversammlung des 1. FC Köln in der Lanxess Arena. (Foto: GBK)

Kritik, Aussprache, Leak – jetzt eine Satzungsänderung?

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E-Mail-Leak hin oder her: Armin Veh und der Mitgliederrat haben sich am Montagabend ausgesprochen. Man wolle künftig mit- statt übereinander reden, hieß es. Darüber hinaus, so teilte der Klub mit, wolle der Mitgliederrat “auch nicht z.B. Spielerverträge im Mitgliederrat einsehen”. Doch wie lange ist dieses Versprechen gültig?

Köln – Armin Veh hatte mit seinem Gefühlsausbruch nach dem Spiel gegen Ingolstadt für eine Welle an Diskussionen gesorgt. Der FC-Geschäftsführer und damit Angestellte der KGaA hatte gewählte Vereinsvertreter harsch kritisiert und damit für Empörung gesorgt. Zwar teilten einige FC-Mitglieder die generelle Kritik am Mitgliederrat. Doch der Ton gefiel der großen Mehrheit nicht.

Darüber sprachen sich Veh und die Mitglieder des Gremiums am Montagabend aus. Man wolle sich zudem künftig häufiger treffen, um Missverständnissen vorzugreifen. “Keinesfalls” jedoch, so hieß es in der Mitteilung des Klubs, wolle der Mitgliederrat “ins operative Tagesgeschäft des Profibereichs eingreifen und auch nicht z.B. Spielerverträge im Mitgliederrat einsehen”. Es reiche aus, “wenn die beiden Vertreter des Mitgliederrats im Gemeinsamen Ausschuss Einsicht haben und die von ihnen erbetenen Informationen vor der Beschlussfassung erhalten”.

Mitgliederräte wollen, was der Rat angeblich gar nicht will

Genau dieser Punkt hatte Veh dem Vernehmen nach auf der Seele gelegen. Das war am Donnerstag noch klarer geworden, da eine E-Mail von Stefan Müller-Römer geleakt worden war. Darin hatte der Mitgliederrats-Vorsitzende im Dezember 2017 seine Zweifel zum Ausdruck gebracht, ob Simon Terodde ein für das damals gezahlte Geld und Gehalt bundesligatauglicher Stürmer sei. Veh hatte dies als Misstrauen an seiner Arbeit empfunden. Am Montagabend gab es die Aussprache. Zunächst sollen die Probleme aus der Welt geschafft sein.

Doch nicht nur die geleakte Mail bringt den Frieden wieder in Gefahr. Veh und sein Co-Geschäftsführer Alexander Wehrle sehen einen Antrag auf Satzungsänderung kritisch, über den die Mitglieder des 1. FC Köln am 10. Oktober auf der Mitgliederversammlung abstimmen werden. Dieser Antrag wurde von Friedhelm Henze und Michael Tuchscherer gestellt, also von zwei aktuellen Mitgliedern des Mitgliederrates. Sie wollen die Satzung an drei Punkten verändern. Diese Änderungen würden dem Mitgliederrat mehr Gewicht verleihen. Doch sie würden auch dazu führen, dass künftig eine Minderheit von 25 Prozent im Gremium ausreichen würde, um dem gesamten Mitgliederrat alle Verträge der KGaA zugänglich zu machen – und damit genau das erreichen, was der Mitgliederrat laut der Mitteilung vom Dienstag gar nicht will, nämlich “z.B. Spielerverträge im Mitgliederrat einsehen”.

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Die dritte Änderung als Knackpunkt

Die erstens beiden Änderungen des Antrags sind weniger kompliziert. Erstens sollen künftig an etwaigen Arbeitskreisen und Kommissionen (z.B. AG Fankultur, Stadionverbotskommission), die Mitgliederrelevant sind, immer je zwei Gremiumsmitglieder teilnehmen. Zweitens soll die Überwachung des Vorstands durch den Mitgliederrat künftig auch explizit die Arbeit des Vorstands mit Blick auf dessen Tätigkeit mit der ausgelagerten Lizenzspielerabteilung umfassen. Dies ist zwar bereits indirekt in der Satzung geregelt, soll künftig aber klarer formuliert sein. So weit, so gut.

Der Streit zwischen den Antragstellern und den FC-Bossen entfacht jedoch Punkt drei. Mit diesem wollen die Antragsteller dem Mitgliederrat die Tür öffnen zu allen Verträgen und Dokumenten der KGaA und damit zu genau jenen Spielerverträgen und weiteren Schriftstücken, die Veh und Wehrle bislang nur dem Gemeinsamen Ausschuss vorlegen. In dem Antrag heißt es: “Auf Beschluss des Mitgliederrates, der mit mindestens einem Viertel der Stimmen seiner Mitglieder zu fassen ist, kann der Mitgliederrat vom Vorstand die Vorlage von Geschäftsunterlagen des Vereins und der Tochtergesellschaften und Berichte über einzelne Vorgänge innerhalb des Vereins und der Tochtergesellschaften an das Organ verlangen.”

Klare Minderheit im Mitgliederrat könnte alle Verträge einfordern

Im Klartext heißt das: Da der Mitgliederrat insgesamt 15 stimmberechtigte Personen umfasst, würden nur 4 von 15 Mitgliedern des Gremiums ausreichen, um alle KGaA-Verträge einsehen zu können. Bislang wurden die entsprechenden Verträge im Gemeinsamen Ausschuss den beiden Ratsvorsitzenden zur Einsatz vorgezeigt. Sollte jedoch dieser Antrag angenommen werden, würde in Zukunft eine klare Minderheit im Rat von nur 25 Prozent ausreichen, um bei Veh und Wehrle oder künftigen Geschäftsführern alle Verträge einfordern können – selbst wenn die klare Mehrheit des Mitgliederrates dagegen wäre.

Tuchscherer und Henze beteuern zwar, diesen Antrag im besten Sinne gestellt zu haben. Den Worst Case hatten sie dabei aber offenbar nicht bedacht: dass bei einer zukünftigen Wahl des Mitgliederrates eine organisierte Gruppe aus Mitgliedern vier Kandidaten in das Gremium wählen könnten, um fortan alle Dokumente einsehen und gegebenenfalls veröffentlichen zu können. In ihrem Antrag hatten Tuchscherer und Henze erklärt, dass ihr Vorschlag unabhängig und ohne Zustimmung des Mitgliederrates entstanden sei. Tatsächlich lehnt nach GBK-Informationen die deutliche Mehrheit des aktuellen Mitgliederrates den Antrag ab, da dieser einer Minderheit des Gremiums unverhältnismäßige Befugnisse bescheren würde.

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