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Endet der Modeste-Transfer jetzt vor dem CAS?

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Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne. (Foto: imago/Japaridze)

Anthony Modeste trainiert beim 1. FC Köln. Mehr aber auch nicht. Der Stürmer hat in den Augen des Fußball-Weltverbandes FIFA beim Tianjin Quanjian FC nicht “aus triftigen Gründen” gekündigt – und damit nicht rechtswirksam. Zumindest nicht nach FIFA-Recht. Doch gilt dieses im Fall Modeste überhaupt? Das wird wohl der Internationale Sportgerichtshof CAS entscheiden müssen.

Köln – Und wieder sorgt ein Transfer von Anthony Modeste für Wirbel. Im Sommer 2015 war der Franzose noch ohne Aufhebens aus Hoffenheim nach Köln gewechselt. 2016 versuchten dann seine Berater die Ausstiegsklausel in Modestes Vertrag für einen Wechsel zu ziehen, machten dabei aber formale Fehler, weshalb der Stürmer beim 1. FC Köln blieb, aber immerhin seinen Vertrag verlängert bekam, inklusive Gehaltserhöhung. Ein Dreivierteljahr später lehnte der FC dann erst ein Angebot für Modeste aus China während der Rückrunde 2016/17 ab, um den Franzosen im Sommer 2017 schließlich doch noch zu verkaufen, für einen Betrag von rund 28 Millionen Euro an Tianjin Quanjian.

Nun, anderthalb Jahre später, ist Modeste zurück in Köln. Ablösefrei, wie man am Geißbockheim noch immer hofft, nachdem der FC den Stürmer zur 70-Jahre-Gala mit einem neuen Vertrag ausgestattet hatte. Geschäftsführer Alexander Wehrle und SPD-Kanzlerkandidat sowie FC-Beirat Martin Schulz hatten sich in China persönlich um den Deal gekümmert. Zunächst hieß es daher, der Spieler habe seinen Kontrakt in China fristlos gekündigt, sei nach Ansicht der FC-Anwälte tatsächlich vertragslos und stünde “ab sofort der Profi-Mannschaft zur Verfügung”. Eine Woche später hoffte man, dass Modeste “zeitnah” eingesetzt werden könne. Schließlich mussten die FC-Bosse einsehen, dass die Einschätzungen der Anwälte des Klubs wie auch des Spielers vorschnell gewesen waren. In diesem Jahr jedenfalls wird der Stürmer nicht mehr für den 1. FC Köln auflaufen. Wann ein Urteil getroffen wird, das für Klarheit sorgt, kann niemand mit Gewissheit sagen. Auch, weil nicht klar ist, welche Instanz schließlich für dieses Urteil sorgen wird.

Klar ist seit Freitag lediglich, dass die FIFA nach ihrem Recht die Kündigung Modestes in China nicht anerkennt. Die Rechtsordnung des Weltverbandes sieht vor, dass Modeste nur dann hätte kündigen dürfen, wenn die nicht gezahlten Prämien die Summe von zwei Monatsgehältern überstiegen hätten. Und wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte Modeste seinen Klub zunächst ordnungsgemäß schriftlich mahnen und eine Frist von 15 Tagen setzen müssen. Wäre sein Klub auch dann mit den Zahlungen in Verzug gewesen, hätte Modeste von seinem Recht auf fristlose Kündigung nach FIFA-Recht Gebrauch machen können. Dass die FIFA nun erklärte, es hätte für die Kündigung keinen triftigen Grund gegeben, besagt, dass einer oder mehrere der oben genannten Punkte nicht erfüllt wurden.

Soweit das FIFA-Recht. Nun heißt es aber von juristischer Seite des Franzosen, dass dessen Vertrag mit den Chinesen nicht nach FIFA-, sondern nach Schweizer Arbeitsrecht geschlossen worden sei. Darauf beruhen auch die Hoffnungen des 1. FC Köln. Denn sollte dies der Fall sein, würden die FIFA-Gesetze in letzter Instanz nicht greifen. Dass die Juristen des Stürmers am vergangenen Freitag erklärten, dass im Zweifel der Internationale Sportgerichtshof CAS eine finale Entscheidung treffen müsse, deutet genau darauf hin. Denn der CAS in Lausanne ist kein Verbands-, sondern ein unabhängiges, ordentliches Schiedsgericht, das international anerkannt wird. Der CAS könnte also die FIFA überstimmen und Modeste doch das Recht auf außerordentliche Kündigung zusprechen und ihn damit doch noch für vertragslos und ablösefrei erklären.

Wann ein solches Urteil zu erwarten wäre, steht in den Sternen. Dafür muss zunächst einmal der Weg vor den CAS von einer oder beiden Parteien (Anthony Modeste und/oder Tianjin Quanjian) eingeschlagen werden. In der Regel, so heißt es, würde dann das Urteil schnell fallen, da der Stürmer andernfalls einem unausgesprochenen Berufsverbot unterliegen würde. Doch selbst das ist nicht so sicher, wie es nach gesundem Menschenverstand scheinen müsste. Deshalb wird der 1. FC Köln wohl versuchen, über die FIFA eine vorläufige Spielgenehmigung für den Franzosen zu erwirken. Diese in der Tasche, könnte sich der CAS dann Zeit lassen mit einer endgültigen Entscheidung.

Doch was heißt schon endgültig? Im September erst erschütterte ein Urteil in Belgien die internationale Verbandswelt des Sports. Der Drittligist FC Seraing hatte vor einem Brüsseler Berufungsgericht erwirkt, dass die Verpflichtung rechtswidrig ist, Streitigkeiten zwischen Spielern, Vereinen und Verbänden in letzter Instanz vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS regeln zu müssen. Der CAS war in Verruf geraten, gar nicht so unabhängig zu sein, wie er sein müsste, da vielerorts Stimmen laut wurden, die Richtern Interessenskonflikte durch ihre Zusammenarbeit mit Verbänden vorwarfen. In der Causa Modeste könnte das bedeuten, dass selbst nach einem CAS-Urteil noch der Weg an ein ordentliches Arbeitsgericht in der Schweiz möglich wäre. Oder aber, man würde sich außergerichtlich einigen. Modeste, Tianjin und der FC. Doch dann, so viel ist klar, würde es nicht mehr ums Recht, sondern einzig ums Geld gehen.

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